Vertretung eurer Interessen.
Die Fachgruppe bildet in erster Linie eure gewählte Interessensvertretung auf Fachgebietsebene.
Fachgruppenrat. Wird von allen Studierenden der Geoökologie und Umweltnaturwissenschaften gewählt. Wir stellen die Vertretung in der Studienkommission, wo über Institutsangelegenheiten gesprochen wird und die Planung des Geoökologie-/Umweltnaturwissenschaften-Studiums erfolgt. Wir sind eure Vertretung, wenn ihr Anregungen oder Kritik an der Struktur des Studiengangs, an Lehrveranstaltungen o.Ä. habt. In der Semesterabschlussbesprechung habt ihr auch selbst Gelegenheit, an der Struktur des Studiengangs zu feilen.
Fachschaftsrat. Wird auf Fakultätsebene (Fakultät 3) gewählt. Die gewählten Fachschaftsvertreter*innen wählen die studentischen Mitglieder*innen der Kommission für Studium und Weiterbildung für die Fakultät 3. Er dient weiterhin zur Koordination der Aktivitäten und Aktionen der verschiedenen Fachgruppenräte.
Studierendenparlament (Stupa). Abgeordnete werden aus jeder Fakultät gewählt. Im Stupa werden Angelegenheiten der Studierendenschaft diskutiert und beschlossen. Es werden u.a. der AStA, der Haushaltsausschuss und der Übergeordnete Wahlausschuss gewählt. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich, jeder Studierende hat Rede- und Antragsrecht. Die Einladungen und Protokolle sind auf der Homepage einsehbar und liegen im Studiarbeitsraum aus. zur Stupa-Homepage
AStA (Allgemeiner Studierenden Ausschuss). Wird vom Stupa gewählt. Der AStA ist - im Sinne der Gewaltenteilung - die Exekutive der Studierendenschaft und vertritt auf verschiedenen Ebenen (an der TU, in Braunschweig, landes- und bundesweit) eure Interessen.
Es gibt auch Referate, die dem AStA bei seinen Aufgaben unterstützen und zu bestimmten Themen arbeiten. Hier werden auch ständig aktive Interessierte gesucht! zur AStA-Homepage
StuKo (Studienkommission). Ist für alle Angelegenheiten zuständig, die in Zusammenhang mit Lehre und Studium stehen. Planung und ständige Weiterentwicklung des Studiengangs Geoökologie sowie Umweltnaturwissenschaften, alles, was den Studiengang betrifft, z.B. Veränderungen von Prüfungsordnungen, Probleme mit Hausübungen und Probleme bei der Gestaltung des Prüfungszeitraumes. Die Aufgaben und Zusammensetzung ist in § 45 NHG geregelt. Der Vorsitzende der Studienkommission ist der Studiendekan.
Prüfungsausschuss. Alles, was das Prüfungsrecht betrifft, z.B. bei Einspruch gegen Prüfungsentscheidungen, Ausnahmen von der Prüfungsordnung etc. Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse sind der DPO im § 4 geregelt. Der Prüfungsausschuss soll die Durchführung der Prüfungen sicherstellen und fasst Beschlüsse über die Anträge von Studierenden. Er achtet auf die Einhaltung des NHG und der Prüfungsordnungen und soll den Fachbereich über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten informieren.
Hier sitzen zwei studentische Vertreter*innen des Studienganges.
Fakultätsrat. Berät und beschließt Prüfungsordnungen, Studienordnungen, Fakultätsbudget, Berufungen, Lehraufträge und alle anderen Themen, die unsere Fakultät betreffen.
Hier sitzen zwei studentische Vertreter*innen der Fakultät.
Senat. Wird von allen Hochschulmitgliedern gewählt. Die Aufgaben des Senates sind in § 96 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) beschrieben. Der Senat ist das entscheidungsbefugte Zentralorgan der Hochschule. Ihm steht eine generelle Entscheidungsbefugnis über alle die gesamte Hochschule betreffenden oder über einen Fachbereich hinausgehenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu. Er beschließt die Ordnungen der Hochschule (soweit nicht die Fakultät zuständig ist) und insbesondere die Grundordnung, die Entwicklungsplanung sowie den Frauenförderplan. zum Senat
last edit: 12.2023 / TKvN