Der Begriff der regelmäßigen und systematischen Überwachung erstreckt sich auf jede Form der Verfolgung und Profilerstellung im Internet (auch zu Zwecken der verhaltensbasierten Werbung). Gleichwohl beschränkt sich der Begriff der Überwachung nicht auf die Online-Umgebung.
Die WP29 interpretiert den Begriff „regelmäßig“ als mindestens eine der folgenden Eigenschaften:
- fortlaufend oder in bestimmten Abständen während eines bestimmten Zeitraums vorkommend
- immer wieder oder wiederholt zu bestimmten Zeitpunkten auftretend
- ständig oder regelmäßig stattfindend
Die WP29 interpretiert den Begriff „systematisch“ als mindestens eine der folgenden Eigenschaften:
- systematisch vorkommend
- vereinbart, organisiert oder methodisch
- im Rahmen eines allgemeinen Datenerfassungsplans erfolgend
- im Rahmen einer Strategie erfolgend
Folgende Tätigkeiten können eine regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen darstellen:
Betrieb eines Telekommunikationsnetzes, Anbieten von Telekommunikationsdienstleistungen, verfolgende E-Mail-Werbung, datengesteuerte Marketingtätigkeiten, Typisierung und Scoring zu Zwecken der Risikobewertung (zum Beispiel zu Zwecken der Kreditvergabe, zur Festlegung von Versicherungsprämien, zur Verhinderung von betrügerischen Handlungen oder zur Aufdeckung von Geldwäsche), Standortverfolgung (beispielsweise durch Mobilfunkanwendungen), Treueprogramme, verhaltensbasierte Werbung, Überwachung von Wellness-, Fitness- und gesundheitsbezogenen Daten über in Kleidung integrierte Geräte (Wearables), Überwachungskameras oder vernetzte Geräte (zum Beispiel intelligente Stromzähler, intelligente Autos, Haustechnik usw.)