Promotionsabschlussförderung

Ziel des Programms ist es, qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen, bei denen sich der Abschluss der Promotion verzögert hat, in der letzten Phase der Promotion zu unterstützen. Professorinnen und Professoren können gemeinsam mit den von Ihnen betreuten Promovendinnen an der TU Braunschweig einen Antrag auf eine Promotionsabschlussförderung stellen. Voraussetzung ist, dass sich die Promotion aus familiären Gründen oder aus Gründen besonderer Härte verzögert hat und die bisherige Finanzierung ausgelaufen ist. Eine Förderung kann ausschließlich dann erfolgen, wenn durch schriftliche Erklärung nachgewiesen wird, dass keine andere Finanzierung vom Institut der Antragstellerin bereitgestellt werden kann.

  • Zu den familiären Gründen zählen z. B. Schwangerschaft, Erziehungs- oder Pflegeaufgaben.
  • Gründe der besonderen Härte können z. B. Behinderung, Krankheit oder unverschuldete Verzögerung der Forschungstätigkeit sein.

Von den Promovendinnen wird erwartet, dass sie am Ende des Förderzeitraums ihre Dissertation fertiggestellt und in ihrer Fakultät eingereicht haben.

Die Förderdauer beträgt je nach Voraussetzung und persönlicher Situation der Antragstellerin  bis zu 12 Monate.

Das Programm endet 09/2025. Die Möglichkeit einer Projektverlängerung wird geprüft.