Höheres Fachsemester

Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines Studiengangs ist möglich, wenn Sie bereits Studienzeiten und Studienleistungen in diesem oder einem ähnlichen Studienfach nachweisen können.

Als Bewerberin oder Bewerber für ein höheres Fachsemester gilt für Sie folgendes:

  1. Sie müssen sich für das Ihrem Leistungsstand entsprechende höhere Fachsemester bewerben.
  2. Sie dürfen den Prüfungsanspruch gemäß der an der TU Braunschweig für diesen Studiengang geltenden Prüfungsordnung nicht verloren haben.
  3. Ist Ihr gewählter Studiengang an der TU Braunschweig Pharmazie (Staatsexamen) oder Psychologie (Bachelor), können Sie als Ortswechselnde*r nur ins nächsthöhere Fachsemester einsteigen und müssen dafür den entsprechenden Leistungsstand nachweisen.
  4. Sie können sich grundsätzlich gleichzeitig für das erste und ein höheres Fachsemester bewerben. Wenn Sie denselben Studiengang bereits studiert und Leistungen erbracht haben, die den Leistungsstand des ersten Fachsemesters übersteigen, ist eine Zulassung für das erste Fachsemester nicht möglich.
  5. Die jeweilige Fakultät entscheidet im Rahmen der Bewerbung, in welchem Umfang sie Ihre Studienleistungen anerkennt.
  6. Damit eine Zulassung erfolgen kann, müssen im entsprechenden Semester Studienplätze frei sein. Die Plätze in höheren Fachsemestern eines zulassungsbeschränkten Studiengangs werden in dieser Reihenfolge vergeben:
    • Härtefälle
    • Studierende, die denselben Studiengang an der TU Braunschweig weiterstudieren
    • Studierende, die einen ähnlichen Studiengang an der TU Braunschweig weiterstudieren

Wie bewerbe ich mich für ein höheres Fachsemester?

Reichen Sie bitte bei Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester genaue Beschreibungen der Fächer und Module ein, aus denen Inhalt und Umfang der erbrachten Studienleistungen hervorgehen.

Wenn Sie zugelassen werden können, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, in dem die weiteren Modalitäten für die Einschreibung genannt sind. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid.

Kontakt

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt bzw. an das Incoming Office, wenn Sie aus dem Ausland kommen.