Lehrbeauftragte

Lehraufträge werden auf Antrag der zuständigen Fakultät bzw. zentralen Einrichtung durch die Personalabteilung auf der Grundlage des § 34 Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) erteilt.

Nach Beendigung der Lehrtätigkeit können Sie die Erklärung über die tatsächlich geleisteten Einzelstunden (Erklärung zum Lehrauftrag) und sofern Reisekosten nach den geltenden Regelungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung zugesagt worden sind, das Formular zur Erstattung der Reisekosten (Reisekostenrechnung und ggfs. mit Anlage) Ihrer Einrichtung vorlegen.

PDF-Erklärung zum Lehrauftrag *
PDF-Reisekostenrechnung *
PDF-Anlage zur Reisekostenrechnung (Tagegeld)*

Sollten in den ersten beiden Lehrveranstaltungen weniger als fünf Hörer die Lehrveranstaltung besuchen, teilen Sie die geringere Hörerzahl bitte der zuständigen Fakultät/zentralen Einrichtung mit.

PDF-Hörermeldung*

*Bitte beachten Sie, dass die Formulare i.d.R. heruntergeladen und lokal abgespeichert werden müssen und nicht mit jedem Internet-Browser mittels PDF-PlugIns ausgefüllt werden können.

Grundsatzfragen zu den Lehrbeauftragten richten Sie bitte an:

Schmidt, Jenni
Grundsatzangelegenheiten Lehrbeauftragte
Telefon: +49 (0)531 391-4167
Universitätsplatz 2, 2. OG, Raum 214

Ihre Ansprechpartner*innen für Lehrbeauftragte an der TU Braunschweig:

Lehraufträge der Fakultäten 1 und 3 sowie des Braunschweiger Zentrums für Gender Studies
Koch, Andrea
(Teilzeit)
Telefon: +49 (0)531 391-4177
Universitätsplatz 2, 2. OG, Raum 211

Lehraufträge der Fakultät 6
Niebuhr, Cristin
Telefon: +49 (0)531 391-4143
Universitätsplatz 2, 2. OG, Raum 212

Lehraufträge der Fakultäten 2, 4 und 5 sowie des Sprachenzentrums
Wecke, Renate
Telefon: +49 (0)531 391-4166
Universitätsplatz 2, 2. OG, Raum 213


Faxe senden Sie bitte an die Nummer: +49 (0)531 391-4165