Berufungen

Auf die Köpfe kommt es an...

Universitätsprofessuren sind herausragende Positionen in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement. Ihre Auswahl hat eine außerordentliche Bedeutung für die Entwicklungsperspektiven und Wettbewerbsfähigkeit und damit für die Erfolgsfähigkeit unserer Hochschule. Die zu besetzenden Professuren eröffnen einen großen Gestaltungsspielraum zur Profilbildung der Fakultäten und der gesamten Universität. Vor diesem Hintergrund sind Berufungsverfahren ein zentrales Instrument der strategischen Steuerung und Qualitätssicherung.

Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren bereits 2005 ausgeführt (WR Drs. 6709-05. 2005. S. 51):

"Um zu gewährleisten, dass die Hochschulleitung ihre zentrale Zuständigkeit für das Berufungsgeschehen und mithin ihre Verantwortung für den sachgerechten und reibungslosen Ablauf eines Verfahrens in der Praxis erfolgreich wahrnehmen kann, sollte sie personelle Unterstützung erhalten…"

Berufungsreferentin N.N.

 

Fragen in Berufungsangelegenheiten an Frau Anne Fritz

Telefon: +49 (0)531 391-4350

Julia Wischwill

Dual Career Service

Telefon: +49 (0)531 391-4102

E-Mail: j.wischwill(at)tu-braunschweig.de

Darauf bezieht sich auch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur in seinem Schreiben vom 10.01.2007 (S. 6) im Zusammenhang mit der Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen:

"Wegen der strategischen Bedeutung der Besetzung einer Professur ist es erforderlich, die Hochschulleitung in geeigneter Weise zum frühestmöglichen Zeitpunkt in das Berufungsgeschehen einzubinden. Aufgabe für die Hochschulleitungen wird es sein, die für eine professionelle Bewältigung erforderlichen Voraussetzungen innerhalb der Hochschule zu schaffen."

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