Finanzierung der Ausbildung

Alle Rechte bei TU Braunschweig

Wir wissen, dass die Finanzierung der Ausbildung für viele von Ihnen eine große Herausforderung darstellt - hier möchten wir Sie beruhigen: Wenn Sie die Ausbildung in Vollzeit oder alternativ in Teilzeit mit einem anderweitigen Stellenanteil absolvieren, ist die Finanzierung bei durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in der Regel gut möglich. Im Folgenden geben wir ihnen einen ungefähren Überblick über die Kosten und Einnahmen.

Geschätzte Kosten:

  • Auswahlgespräch: einmalig 70,00 € (zu entrichten, sobald ein Auswahlgespräch stattgefunden hat, unabhängig von der Annahme)
  • Studiengebühren: insgesamt 12.060,00 € (335,00€/Monat über eine Dauer von 36 Monaten, unabhängig von der tatsächlichen individuellen Dauer bis zur Approbation)
    • Die Studiengebühren können steuerlich abgesetzt werden!
    • Beinhaltet die gesamte Theorieausbildung (600 Stunden) sowie die gesamte Selbsterfahrung (120 Stunden)
  • Semesterbeitrag als eingeschriebene Studierende der TU Braunschweig (zurzeit ca. 390 € pro Semester), beinhaltet alle Vergünstigungen für Studierende (z.B. Semesterticket, Krankenversicherung als Studierende, u.ä.)
  • Supervision: Die gesetzlich geforderten 100 Gruppen- und 50 Einzelsupervisionsstunden rechnen Sie direkt mit Ihren Supervisor*innen ab. Zurzeit betragen die Gesamtkosten hierfür ca. 7.500,00€ (bei 100,00€/Einzelsupervisionsstunde und einer Gruppengröße von 4 Personen in der Gruppensupervision)
  • Keine Kosten für die staatliche Abschlussprüfung.

Ab der 2. Hälfte der Ausbildung sind Sie Pflichtmitglied der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN). Hierfür fällt ein Mitgliedsbeitrag an. Die Höhe der Gebühren finden Sie in der Gebührenordnung der PKN (derzeit 265€ jährlich).

Geschätzte Einnahmen:

  • Praktische Ausbildung: Im Rahmen der praktischen Ausbildung können Sie 600 bis zu 750 Behandlungsstunden durchführen. Zurzeit vergüten wir Ihnen diese mit 47,00€/ Behandlungsstunde, sodass Sie hier ca. 28.200 - 35,250€ verdienen können. Die Therapeut*innenhonorare werden monatlich ausgezahlt.
  • Praktische Tätigkeit I: Jede unserer Kooperationskliniken vergütet Ihnen die Praktische Tätigkeit I, überwiegend über der gesetzlichen Vorgabe von 1.000€ brutto.
  • Praktische Tätigkeit II: Auch hier erhalten Sie in der Regel eine Vergütung (z.B. in unseren Kooperationskliniken).
  • BAföG: Es besteht für Sie die Möglichkeit, BAföG zu beantragen.