Erläuterungen zu den Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher
Um Open Access für Bücher in einer verlässlichen und nachhaltigen Qualität zu gewährleisten, ist die Einhaltung von Standards notwendig. Die Qualitätsstandards der AG Universitätsverlage beziehen sich auf Bücher im unmittelbaren Open Access (Gold OA, Diamond OA). Die Qualitätsstandards können unter https://doi.org/10.5281/zenodo.7075761 eingesehen werden. Kriterien, die der Verlag oder Publikationsdienst derzeit noch nicht umsetzen kann, sollten in seine Entwicklungsziele einfließen.
Für eine Förderung durch den Open-Access-Publikationsfonds der TU Braunschweig sind aus diesem Dokument die nachfolgend genannten Kriterien für eine positive Förderentscheidung besonders relevant. Diese möchten wir Ihnen untenstehend im Einzelnen vorstellen und erläutern. Sofern Sie eine Veröffentlichung einer Open-Access-Monografie planen, kontaktieren Sie uns bitte unter openaccess(at)tu-braunschweig.de.
§ 1 Zugänglichkeit und Sichtbarkeit
(1) Der Zugang zur digitalen Version der Veröffentlichung erfolgt unmittelbar mit Erscheinen frei und öffentlich, ohne finanzielle, rechtliche oder technische Barrieren. Kostenpflichtige Ausgaben wie zum Beispiel eine Druckausgabe erscheinen zeitgleich oder folgen der Open-Access-Version.
Erläuterung: Als Barrieren werden jegliche Maßnahmen angesehen, die ein Öffnen und/oder Bearbeiten des Originaldokuments z.B. durch einen Passwortschutz oder vergleichbare Maßnahmen erschweren.
Achten Sie zudem beim Vertragsabschluss darauf, dass eine etwaige Print-Ausgabe auf keinen Fall vor der Open-Access-Ausgabe erscheint.
(2) Die Veröffentlichung wird in allen Formaten und Ausgaben eindeutig als Open-Access-Publikation gekennzeichnet.
Erläuterung: Achten Sie beim Abschluss des Verlagsvertrags auf eine Zusicherung des Verlags, dass die Publikation sowohl in der elektronischen als auch in einer optionalen Printfassung eindeutig als Open-Access-Publikation gekennzeichnet wird. Dies erfolgt in der Regel durch eine gut sichtbare Creative-Commons-Lizenz.
(3) Die Open-Access-Version der Veröffentlichung wird auf der Webseite des Verlags/Publikationsdienstes zugänglich gemacht, ggf. zusammen mit zusätzlich angebotenen kostenpflichtigen Versionen.
Erläuterung: Der Zugriff auf die Open-Access-Version erfolgt unmittelbar auf der Webseite des Verlags, z.B. über eine klar ersichtliche Downloadoption. Zusätzliche, kostenpflichtige Versionen, wie z.B. eine Print-Ausgabe werden maximal gleichwertig angeboten und in keinem Fall priorisiert dargestellt.
(9) Zugehörige Forschungsdaten und andere Materialien werden auf einem geeigneten Repositorium archiviert und in der Publikation über einen Persistent Identifier verlinkt. Die Veröffentlichung der Forschungsdaten sollte sich an den FAIR-Prinzipien orientieren und nach Möglichkeit Open Access erfolgen.
Erläuterung: Die mit der Publikation assoziierten Forschungsdaten werden auf einem geeigneten institutionellem oder fachspezifischen Forschungsdatenrepositorium archiviert und in der Publikation über persistente Identifier, z.B. DOI, referenziert. Die Veröffentlichung der Forschungsdaten sollte idealerweise den FAIR-Prinzipien folgen (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable). Die Universitätsbibliothek unterstützt und berät Sie gern bei der Suche nach einem geeigneten Repository.
§ 2 Rechte
(1) Autor:innen und Herausgeber:innen räumen dem Verlag/dem Publikationsdienst einfache Nutzungsrechte ein und behalten damit das Recht, auch weiteren Parteien Nutzungsrechte einzuräumen und die Publikation oder Teile davon auch an anderer Stelle zu veröffentlichen.
Erläuterung: Mit der Vergabe einfacher Nutzungsrechte an den Verlag behalten die Autor:innen weiterhin umfangreiche Rechte an der eigenen Publikation. Weitere, einfache (Nach-)Nutzungsrechte können Dritten eingeräumt werden. Eine mehrfache Vergabe einfacher Nutzungsrechte unterstützt die Sichtbarkeit und Reichweite Ihrer Publikation.
(2) Die Autor:innen und Herausgeber:innen räumen der Allgemeinheit durch die Vergabe einer Open-Access-konformen Creative-Commons-Lizenz (CC BY, CC BY-SA) umfangreiche Möglichkeiten der Nutzung ein. Andere, einschränkendere Lizenzen, die nicht der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen entsprechen, sind zu vermeiden.
Erläuterung: Mit der Vergabe von Creative-Commons-Lizenzen legen die Autor:innen fest, unter welchen Bedingungen ein Werk nachgenutzt werden kann, ohne bei den Autor:innen explizit rückfragen zu müssen. CC BY und CC BY-SA entsprechen den freiesten Lizenzen im Sinne des Open-Access und des freien Zugangs zu und der Nachnutzung von wissenschaftlicher Information. Die TU Braunschweig befürwortet ausdrücklich die Verwendung dieser beiden Lizenzen, fördert jedoch auch Publikationen mit davon abweichenden, restriktiveren Lizenzen. Für eine Förderung ist die Vergabe einer Creative-Commons-Lizenz obligatorisch, der Förderhöchstsatz orientiert sich dabei gestaffelt an der gewählten Lizenz.
§ 6 Persistente Identifikatoren
(1) Jede Publikation erhält einen Persistent Identifier, bevorzugt einen DOI. Andere gebräuchliche Identifier sind URN, EPIC, ARK oder Handle.
Erläuterung: Zur eindeutigen und dauerhaften Bereitstellung und Zitierbarkeit sind persistente Identifier wie z.B. DOI zu verwenden. Die TU Braunschweig empfiehlt darüber hinaus die Verwendung von ORCID für Autor:innen und verweist auf die „Richtlinie zur eindeutigen Benennung der Technischen Universität Braunschweig in Publikationen“
(2) Haben Forschungsförderer die Open-Access-Publikation ermöglicht, so werden sie im Dokument und ggf. in den Metadaten genannt.
Erläuterung: Wird die Publikation mit externen Mitteln gefördert, wird die Fördermittelgeberin in den Metadaten und den Acknowledgements genannt. Für den Fall einer Förderung aus dem Open-Access-Fonds der TU Braunschweig, wäre dies z.B. „Diese Publikation wurde gefördert durch den Open-Access-Publikationsfonds der Technischen Universität Braunschweig.“
(5) Beruhen Publikationen auf geförderter Forschung, werden möglichst umfassende Angaben dazu gemacht (Projekt, Projekttitel, Projektnummer, Förderkennzeichen etc.). Wo möglich, sollten hierfür standardisierte Ansetzungen (z.B. ROR oder Crossref Funder Registry) verwendet werden.
Erläuterung: Damit die Publikationen den assoziierten Forschungsprojekten zugeordnet werden können, sind entsprechende Informationen zu Forschungsförderern und geförderten Projekten in der Publikation anzugeben. Existieren persistente Identifier, sind diese zu verwenden.
§ 8 Kalkulation
(1) Werden Open-Access-Bücher durch eine Förderung der öffentlichen Hand ermöglicht, sind die Anteile der Open-Access-indizierten Kosten von denen der nicht förderfähigen Posten zu differenzieren.
Erläuterung: Zur Beurteilung der förderfähigen Anteile einer Publikation, wird beim Verlag grundsätzlich eine detaillierte Aufschlüsselung der Publikationskosten angefragt. Kostenanteile, die ausschließlich für eine Printausgabe anfallen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
2) Kostenaufstellungen sollten sich an allgemein verständlichen Herstellungsschritten und Servicebezeichnungen orientieren, um Vergleichbarkeit zwischen Angeboten zu ermöglichen.
Erläuterung: Die in (1) gemachten Angaben sind eindeutig und unmissverständlich und ermöglichen für die Begutachtung der Förderanträge vergleichbare Kenngrößen.