Hochschulrat der TU Braunschweig

Blick auf das Altgebäude der TU Braunschweig

Der Hochschulrat...

...berät das Präsidium und den Senat der TU Braunschweig und nimmt zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, zur Gründung von bzw. zur Beteiligung an Unternehmen, zu den Entwürfen der Zielvereinbarungen sowie ferner zur Ernennung, Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums Stellung. Zu allen die Hochschule betreffenden Fragen ist er berechtigt, Auskünfte vom Präsidium und vom Senat zu verlangen.

Mit der Übertragung des Berufungsrechts am 1. April 2015 an die TU Braunschweig hat der Hochschulrat zudem die Aufgabe, das Einvernehmen zu Berufungsvorschlägen zur Besetzung von Professuren mit dem Fachministerium herzustellen.

Der Hochschulrat der TU Braunschweig besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus fünf im Einvernehmen mit dem Senat vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur bestellten Mitgliedern, einem vom Senat gewählten Mitglied der Hochschule sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.

An den Sitzungen des Hochschulrates nehmen gemäß § 52 NHG die Mitglieder des Präsidiums, die Gleichstellungsbeauftragte, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft
und ein Mitglied der Personalvertretung in der Regel beratend Teil.

Koordination

Präsidialbüro

Geschäftsführung der Hochschulgremien