Sie werden im Bewerbungsprozess nach Ihrer gewichteten Durchschnittsnote gefragt, die Sie selber aus Ihren Einzelnoten und den dazugehörigen Leistungspunkten bzw. Semesterwochenstunden errechnen. In diese Durchschnittsnote rechnen Sie bitte alle erbrachten Prüfungsleistungen ein. Bei der Frage, welche Leistungen hier eingerechnet werden müssen, gilt folgende Regel: Im höheren Fachsemester: Jede Note, die für Ihre Abschlussnote relevant ist, muss hier eingerechnet werden. Jede Studienleistung, die entweder gar nicht benotet wird, oder deren Note für Ihre Abschlussnote irrelevant ist, darf hier nicht eingerechnet werden. Als Studierender in einem Diplomstudiengang im Hauptstudium errechnen Sie die Note bitte aus Ihren Leistungen im Hauptstudium. Ihr Vordiplom senden Sie bitte als Attachment mit der Bewerbung mit.
Wenn Sie im Wintersemester einen Studiengang mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen beginnen, geben Sie bitte Ihre Abiturnote an und senden Sie als Attachment Ihr Abiturzeugnis mit.
Wenn Sie im im Wintersemester einen Masterstudiengang beginnen, geben Sie bitte Ihre Bachelorgesamtnote an und senden Sie als Attachment Ihr Bachelorzeugnis mit. Wenn Ihnen Ihre Bachelornote und/oder Ihr Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, die gewichtete Durchschnittsnote aller Prüfungsleistungen aus dem vorherigen Bachelorstudiengang.
Auch nicht bestandene Prüfungen müssen angegeben werden (Ausnahme: nicht bestandene sog. "nullte Versuche").
Die Gesamtzahl (Prüfungs- und Studienleistungen) der erreichten Leistungspunkte bzw. Semesterwochenstunden geben Sie bitte ebenfalls in der Bewerbung an.
Wenn Sie Pharmazie (Staatsexamen) oder Lebensmittelchemie (Staatsexamen) studieren, geben Sie aus technischen Gründen bei der Notenabfrage und den Leistungspunkten einen beliebigen Wert ein. Ihre Studienleistungen werden in Ihren Studiendekanaten bewertet. Eine vollständige Onlinebewerbung ist trotzdem notwendig!