Die Studienplätze werden jeweils zu 90% nach Verfahrensnote und zu 10% nach der Anzahl der Wartesemester vergeben. Für die Verfahrensnote gelten dabei die folgenden Kriterien:
- 70% bildet die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB-Note)
- zu je 15% die Noten in den Fächern Mathematik und Biologie, ersatzweise Englisch und Deutsch (in dieser Reihenfolge)
- gegebenenfalls: Berücksichtigung des Studieneignungstest* bei einem Ergebnis von ≥ 50% (Prozentrang)
* Studieneignungstest Psychologie „BaPsy“. Das Ablegen des Studierfähigkeitstests ist nicht verpflichtend, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei einem Prozentrang von > 95% ist eine Verbesserung der Verfahrensnote um 1,0 möglich.