Im Rahmen des Bachelorstudiums Psychologie sind zwei Praktika zu absolvieren. Bei der Wahl dieser muss die Entscheidung getroffen werden, ob eine klinische Vertiefung im Bachleor beabsichtigt ist. In Abhängigkeit davon werden die folgenden Modulkombinationen absolviert:
- die Module "Orientierungspraktikum" und "Berufsqualifizierende Tätigkeit I"
- die Module "Orientierungspraktikum für Psychotherapeut:innen" und "Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie"
Infolgedessen gelten jeweils unterschiedliche Anforderungen bzw. Richtlinien für die Praktika. So sind auch die notwendigen Bescheinigungen von der gesetzten Vertiefung abhängig.
Achten Sie bitte darauf, sich korrekt gemäß der für Sie geltenden Prüfungsordnung zu informieren, da die Bedingungen in Abhängigkeit von der jeweiligen PO variieren können.
Sowohl der Praktikumsnachweis wie auch der Praktikumsbericht müssen beim Prüfungsamt eingereicht werden, elektronisch oder postalisch. Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes. Bitte bachten Sie, dass die Prüfung der Berichte bis zu sechs Wochen dauern kann, eine frühzeitige Abgabe ist daher zwingend erforderlch, insbesondere hinsichtlich einer ggf. ausstehenden Masterbewerbung.
Entscheidungen bzgl. der Anerkennung von bestimmten Praktika werden im Prüfungsausschuss getroffen. Erste Ansprechperson im Prüfungsausschuss für solche Entscheidungsfragen ist die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.