Bedingt.
Zu bedenken ist, dass eine Note zumeist nicht wirklich ins Gewicht fällt. Eine Modulnote im Bachelor, die z.B. mit 8 LP in den Schnitt eingeht, wird durch die Noten für die restlichen 139* bzw. 147** LP sowie den 12 LP mit doppelter Gewichtung für die Bachelorarbeit nivelliert.
Die Wiederholung der Prüfung ist vielmehr eine persönliche Entscheidung. Wenn Sie die Note also "nervt", dann ist das ein guter Grund die Prüfung zu wiederholen. Hierbei sollte auch realistisch eingeschätzt werden, ob eine Verbesserung auch möglich ist.
* 139 benotete LP ohne Vertiefung + 8 LP-Modul + Bachelorarbeit. Grund: allgemeine überfachliche Kompetenzen sind unbenotet.
** 147 benotete LP mit klinischer Verteifung + 8 LP-Modul + Bachelorarbeit. Grund: psychtherapeutische überfachliche Kompetenzen sind benotet.