Die TU Braunschweig empfängt seit dem 18.04.2020 elektronsiche Rechnungen im Format XRechnungen in der Syntax UBL . Weitere Formate können erst zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden.
Neben den XRechnungen ist es weiterhin möglich Rechnungen wie bisher im Original per Post zu schicken. PDF-Rechnungen sind keine elektronischen Rechnungen und können auch weiterhin nicht angenommen werden.
Was ist bei der Rechnungsstellung für elektronische Rechnungen zu beachten?
Was bedeutet eigentlich elektronische Rechnung im Standard XRechnung?
Nach der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung und der ERechV des Bundes gelten Rechnungen als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Weiterhin muss das Format eine automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglichen. Eine bloße Bilddatei oder ein einfaches PDF-Dokument sind demnach keine elektronische Rechnung.
Die Grundlagen für die Anforderungen sind die europäische Norm EN-16931 sowie die EU-länderspezifischen Konkretisierungen der Norm.
Der Standard XRechnung ist die Konkretisierung der europäischen Norm für die Anwendung der elektronischen Rechnungstellung bei öffentlichen Aufträgen an die deutsche Verwaltung.
XRechnung wurde im Auftrag des IT-Planungsrates im Rahmen eines Steuerungsprojektes bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) erarbeitet. Die aktuellste Version des Standards ist auf der Internetseite der KoSIT frei zugänglich.
Bei einer elektronischen Rechnung im Standard XRechnung handelt es sich demnach um eine Rechnung in einem strukturierten einheitlichen XML-Datensatz. Solche Rechnungen ermöglichen es, Rechnungsdaten in einem Buchhaltungssystem elektronisch zu verarbeiten und sämtliche rechnungsbegründenden Unterlagen direkt in die Rechnung einzubetten.