Die Sozialwahl findet alle 6 Jahre statt. In diesem Jahr ist es wieder so weit, die Stimmabgabe ist noch bis zum 31.05.2023 möglich.
Von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (Bund) sowie die Mitglieder verschiedener gesetzlicher Krankenkassen (TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk). Hierbei hat jede/r Versicherte i.d.R. bei mehreren Einzelwahlen ein Stimmrecht, z.B. als Rentenbeitragszahler/in bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und als Krankenversicherte/r bei ihrer/seiner gesetzlichen Krankenversicherung.
Bezogen auf die Anzahl der Wahlberechtigten ist die Sozialwahl übrigens nach den Europa- und Bundestagswahlen die drittgrößte Wahl in Deutschland.
Hintergrund-Infos und Bedeutung der Sozialwahl:
Durch das Prinzip der Selbstverwaltung soll der direkte Einfluss der Versicherten (sowie Arbeitgeber) auf die Geschicke der gesetzlichen Rentenversicherung in dem vorgesehenen Umfang sichergestellt werden.
Dabei können Sie über die Wahl der Vertreterversammlung mit entscheiden, welche im Rahmen der Selbstverwaltung über das "Wie", also die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen der Versicherungsträger. Letzteres betrifft vor allem die Bereiche Finanzen, Rehabilitation, Organisation und Personal.
Sie können Ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Auch gesetzliche Krankenversicherungen sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche ehrenamtlich mit Versicherten (und Arbeitgeber) in den Selbstverwaltungsorganen besetzt sind. Hierbei bestimmen Sie bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats mit.
Sie können Ihre Stimme per Briefwahl oder in diesem Jahr meist auch per Online-Wahl abgeben.