Da durch die Entwicklung der Corona-Pandemie während des bisherigen Projektzeitraums noch kein verwertbares Bild entstehen konnte, soll das Projekt nicht wie ursprünglich geplant am 31.03.2022 enden, sondern erstmal bis zum 30.6.2022 verlängert werden. Erst danach kann eine neue Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit abgeschlossen werden.
Für den Übergangszeitraum wird eine Vereinbarung zwischen Dienststelle und Personalrat angestrebt, die es den Beschäftigten ausdrücklich erlaubt, abweichend von der DV 36 gemäß der Vereinbarung gem. § 81 NPersVG über Telearbeit und mobile Arbeit in der Niedersächsischen Landesverwaltung bis zu 30 % ihrer Sollarbeitszeit mobil zu arbeiten.
Neben dieser räumlichen Flexibilisierung ermöglicht das Projekt den Einrichtungen der TU ausdrücklich auch ein Experimentieren im Rahmen einer zeitlichen Flexibilisierung der Arbeitszeiten nach Absprache mit den und innerhalb der Teams und somit jenseits der festgelegten Kernzeit-Intervalle.