Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzen in Braunschweig können Beschäftigte der TU Braunschweig nach Absprache mit der jeweiligen Führungskraft bis zum Auslaufen der Arbeitsschutzregelung des Bundes am 25. Mai auch über die Grenze von 30 Prozent der vertraglichen Wochenarbeitszeit hinaus mobil arbeiten.
siehe auch "Die Woche an der TU Braunschweig" vom 29.04.2022