Unter folgendem Link finden Sie die Hinweise der Personalabteilung zum Status-Check Geimpft/Genesen sowie Booster-Check in der Rubrik "Arbeits- und Gesundheitsschutz, 3G-Regeln".
Bestehende Impfzertifkate sollten i.d.R. bis zum Ende des aktuellen Wintersemester ihre Gültigkeit als G-Nachweis behalten.
Ausnahmen hiervon wären z.B. Angehörige von Risikogruppen, die entsprechend früh (vor dem 1.7.2021) geimpft wurden und noch nicht geboostert sind oder Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, und noch keine Zweitimpfung erhalten haben.