Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Bitte beachten Sie, dass Sie während der Bearbeitung der Bachelorarbeit immatrikuliert sein müssen.
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist in der Regel möglich, sobald Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 130 Leistungspunkten (2-Fächer-Bachelor, 1-Fach-Bachelor PO3 und neuer) bzw. 140 Leistungspunkte (1-Fach Bachelor PO2) erbracht wurden und diese dem Prüfungsamt vorliegen. Ob Sie die erforderlichen Leistungspunkte erreicht haben, können Sie im Prüfungsamt erfragen oder unter https://vorlesungen.tu-bs.de selbst überprüfen. Falls Sie die Anmeldung zur Bachelorarbeit ohne die erforderlichen Vorleistungen einreichen, wird die Anmeldung nicht anerkannt. Des Weiteren kann die Bachelorarbeit NICHT mit demselben Titel erneut angemeldet werden.
Zunächst ist es erforderlich, dass Sie sich eine/n Betreuer/in suchen und ein Thema für Ihre Bachelorarbeit absprechen. Beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit extern schreiben möchten, erkundigen Sie sich bitte im Prüfungsamt über die entsprechenden Bestimmungen. Zur Anmeldung der Arbeit ist das Anmeldeformular „Anmeldung einer Abschlussarbeit“ zu verwenden, das im Prüfungsamt erhältlich und auch hier zu finden ist. Das vollständig ausgefüllte und von Ihnen und dem/der Erstprüfer/in unterzeichnete Anmeldeformular muss im Prüfungsamt eingereicht werden und die Arbeit ist somit angemeldet. Ab dem auf der Anmeldung angegebenen Datum läuft die Bearbeitungszeit von drei Monaten, der Abgabetermin liegt dementsprechend genau drei Monate nach dem Anmeldedatum (Beispiel: Anmeldedatum: 18.11.2015 -> Abgabedatum: 18.02.2016).
Ab sofort werden Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) in TUConnect hochgeladen. Die Abgabe per E-Mail oder auf Datenträgern entfällt. Als Abgabedatum gilt das Hochladedatum der Abgabe im Prüfungsamt.
Es müssen keine gebundenen Exemplare mehr im Prüfungsamt abgegeben werden. Prüfende können die Abgabe eines gedruckten Exemplars innerhalb von 5 Tagen ab dem Hochladedatum fordern. In dem Fall findet die Abgabe bei den Prüfenden statt.
Es erfolgt eine automatische Plagiatskontrolle.
Sie können ausschließlich ein PDF-Dokument hochladen. Hierfür konvertieren Sie Ihre Arbeit als PDF-Dokument direkt aus Ihrer Textverarbeitung heraus oder nutzen die Druckfunktion. Bitte nicht einscannen!
Aus Datenschutzgründen dürfen Sie die elektronische Version Ihrer Abschlussarbeit vor dem Hochladen von den personenbezogenen Daten „Name“, „Vorname“ und „Matrikelnummer“ befreien.
Die maximale Dateigröße liegt bei 150 MB. Bitte reduzieren Sie notfalls die Auflösung von Bildern/Zeichnungen in der Datei.
Sollte es sich bei der Abschlussarbeit um Ihre letzte Prüfungsleistung handeln und möchten Sie sich möglichst kurzfristig exmatrikulieren, sollten Sie in jedem Fall sicher sein, dass Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen inklusive der Abschlussarbeit bestanden haben. Sollte Ihre Abschlussarbeit noch nicht endgültig benotet sein, die Leistung aber in jedem Fall als bestanden bewertet werden, können Erst- und Zweitprüfer Ihnen eine „4,0-Bescheinigung“ ausgeben, die bestätigt, dass Ihre Abschlussarbeit mit mindestens „ausreichend“ bestanden ist. Wir raten dringend von einer Exmatrikulation ab, bevor nicht sichergestellt ist, dass alle Prüfungs- und Studienleistungen bestanden sind.