Für die Bachelorvertiefung am 08.01.2021 gelten folgende Eingrenzungen:
"Investitionsgütermarketing":
Nicht prüfungsrelevant sind die Abschnitte 1.4 und 2.3 sowie der Unterabschnitt 3.2.2.
"Internet-Marketing und Electronic Commerce":
Nicht prüfungsrelevant sind das Kapitel 5 sowie der Abschnitt 4.4 und der alte Abschnitt 4.3.3.3.9. (Virtuelle Communities)