Das KLBS veröffentlicht seine Fortbildungsveranstaltungen in dem Niedersächsischen LernCenter - NLC (https://nlc.info) und teilt ausgewählte Veranstaltungen zusätzlich den Schulen per Schulleitungs-Mail mit.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Niedersächsische LernCenter (NLC). Die Online-Anmeldung ist Voraussetzung für die Bearbeitung, z. B. für die Erstellung der Teilnahmelisten und der Bescheinigungen für die Teilnahme. Notwendig für die Bearbeitung der Anmeldung ist ein gültiger Account, der neben den Angaben Vorname, Name und E-Mail die Angabe der Schulnummer bzw. der Dienstadresse enthält.
Bei Abgabe der Online-Anmeldung muss die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle vorliegen.
Durch die Anmeldung werden die Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bedeutet noch keine Zusicherung der Teilnahme. Erst durch die Zusendung der Einladung akzeptiert das KLBS die Anmeldung.
Die in der Ankündigung angegebene Anmeldefrist ist zu beachten. Anmeldungen nach Ablauf der Meldefrist können nur berücksichtigt werden, wenn freie Plätze vorhanden sind, dieses organisatorisch möglich ist bzw. die Veranstaltung nicht aufgrund zu geringer Anmeldungen abgesagt werden musste.
Berücksichtigung von Beeinträchtigungen
Personen mit Beeinträchtigungen werden gebeten, bei der Meldung unter „Bemerkungen“ mitzuteilen, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen bei der Organisation am Tagungsort nach Möglichkeit berücksichtigt werden können, z. B. barrierefreier Zugang. Eine Schwerbehinderung ist in dem Personen-Profil anzugeben. Das KLBS ist bemüht bei der Anmietung der Tagungshäuser auf Barrierefreiheit zu achten, kann dieses leider aber nicht immer garantieren.
Datenschutz
Erforderliche personenbezogene Daten werden für die Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) verarbeitet.
Die Datenschutzerklärung für die Anmeldung über das Niedersächsische LernCenter (NLC) können Sie jederzeit unter https://nlc.info aufrufen.
Dienstreisegenehmigung
Die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle (für Lehrkräfte und das schulische Personal im Landesdienst ist dies i. d. R. die Schulleiterin bzw. der Schulleiter) zur Teilnahme ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung und die dienstrechtliche Absicherung. Das gilt auch für Lehrkräfte und das schulische Personal in Elternzeit. Im Zuge der Online-Anmeldung muss diese Genehmigung bereits vorliegen.
Hinweis: Ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die vorgesetzte Dienststelle zu richten. Die Entscheidung über Unterrichtsbefreiung sowie über eine Beteiligung der Lehrkräfte an den Kosten trifft ebenfalls die vorgesetzte Dienststelle.
Einladung
Einladungen versendet das KLBS bei Präsenzveranstaltungen in der Regel 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die von der Lehrkraft im Niedersächsischen LernCenter (NLC) eingegebene E-Mail-Adresse. Mit der Zusendung der Einladung durch das KLBS wird die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Ohne Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.
Externe Anbieter
Über das Niedersächsischen LernCenter (NLC) bieten auch externe Anbieter Veranstaltungen an, die über eine Anbieterzulassung verfügen. Bitte beachten Sie deren Teilnahmebedingungen, für die das KLBS keine Verantwortung übernimmt.
Kosten
Veranstaltungen ohne Hinweis auf Kosten
Für Veranstaltungen ohne den Hinweis auf eine Kostenpflicht werden die Veranstaltungs- und Reisekosten der Teilnehmenden in der Regel aus Landesmitteln übernommen.
Kostenpflichtige Veranstaltungen
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Veranstaltungsgebühr bei den jeweiligen Ausschreibungen ausgewiesen. Die Kostenbeiträge sind nach dem Merkmal mit und ohne Übernachtung aufgeführt. Zusätzlich anfallende Reisekosten müssen in der Regel aus dem Schulbudget übernommen werden.
Rechnungsstellung
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Teilnahmekosten in den Ankündigungen ausgewiesen.
Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets ausgestattet, die u. a. zur Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen dienen (siehe RdErl. D. MK vom 31.07.2018 „Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule“).
Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an die teilnehmende Person und in cc an die Schule bzw. Dienststelle.
Reisekostenerstattung
Die Erstattung der Reisekosten erfolgt in der Regel von Amts wegen nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) aufgrund des § 84 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vom 25.03.2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308).
Hinweis: Fahrtkosten werden unter Beachtung der Bestimmungen des BRKG (bzw. NRKVO) grundsätzlich nur in der Höhe der Kosten der preiswertesten Karte der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmittels erstattet.
Rücktritt
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt direkt Im Niedersächsischen LernCenter unter „Veranstaltungsanmeldungen“. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim KLBS ein, entstehen keine Kosten.
Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten bzw. ggf. entstehender Stornierungskosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten bzw. Stornierungskosten in Rechnung gestellt.
Eine Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der bzw. des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen.
Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem KLBS per E-Mail im Vorfeld mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Schulen in freier Trägerschaft
Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.
Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme an der Präsenz-Fortbildungsveranstaltung mit ihrer Unterschrift auf der Anwesenheitsliste. Bei Online-Fortbildungsveranstaltungen erfasst die Veranstaltungsleitung die Anwesenheit. Im Anschluss der Veranstaltung wird eine Bescheinigung online im Niedersächsischen LernCenter (NLC) unter „Bescheinigungen“ bereitgestellt.
Weiterbildungsmaßnahmen werden mit einem Zertifikat zertifiziert und unterliegen besonderen Bedingungen, die der jeweiligen Maßnahme zu entnehmen sind.
Überzeichnung
Übersteigt die Zahl der Meldungen das Angebot an Plätzen, so erfordert das Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte im niedersächsischen Landesdienst eine Beteiligung des Schulhauptpersonalrates, der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigten Personen werden über die Entscheidung informiert. Bei einer deutlichen Überzeichnung ist das KLBS bemüht, eine weitere themengleiche Veranstaltung anzubieten. Bei einer erneuten Meldung werden die nicht berücksichtigten Personen im Rahmen der Anmeldefrist bevorzugt behandelt, wenn sie bei ihrer Anmeldung auf die erhaltene Absage im Feld „Bemerkungen“ hinweisen.
Das Auswahlverfahren unterliegt festgelegten Auswahlkriterien.
Eine ausführliche Prozessbeschreibung findet sich hier. Zur Prüfung der Kriterien dienen ausschließlich die NLC-Daten der angemeldeten Personen. Diese sind für die Aktualität und Korrektheit der Daten (Dienststelle, Funktion, Schwerbehinderung u. ä.) verantwortlich.
Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft und Verpflegung wird in der Regel für Lehrkräfte im niedersächsischen Landesdienst von Amts wegen gewährt (siehe Ausschreibung).
Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Einzelzimmern. Ein Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer besteht jedoch nicht. Wird eine Übernachtung nicht in Anspruch genommen, werden Frühstück und Abendessen nicht gestellt. Ausnahmen bilden Veranstaltungen, die sich über das Abendessen hinaus fortsetzen.
Veranstaltungsausfall
Dem KLBS bleibt die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z.B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden oder zu geringer Teilnehmerzahl) vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben.
Bereits begonnene Veranstaltungen (z.B. Weiterbildungsmaßnahmen, die sich über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken) können in besonderen Fällen ebenfalls abgesagt oder neu terminiert werden. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht.