Öffentliches Baurecht 1

Qualifikationsziele

Vermittlung der Grundkenntnisse im öffentlichen Baurecht, insbesondere Bauplanungsrecht.


Inhalte

  • Grundlagen und Ziele des Bauplanungsrechts
  • Rechtsgrundlagen: BauGB, BauNVO, BauPlZVO
  • Bauleitplanung: Stufen und Aufstellungsverfahren
  • Privatisierung und Sicherungsinstrumente in der Bauleitplanung
  • Zulässigkeit von Vorhaben
  • Rücksichtnahmegebotund Nachbarschutz
  • Gesicherte Erschließung

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SWS: 1V/1Ü

Art der Prüfung: Modulprüfung, schriftlich, 90 Minuten, mit Unterlagen

Studiengänge: Siehe Modulhandbuch


Dozenten

Dipl.-Ing. M. B. Eng. Harald Toppe
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