Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Modulen, die Sie in der Pädagogischen Psychologie belegen müssen, wenn Sie im Master Lehramt Gym gemäß PO 2013 oder 2021 studieren.
Hier finden Sie die Prüfungsordnung für die Master-Studiengänge der Fakultät Geistes- und Erziehungswissenschaften.
Neben einer Prüfungsleistung ist im Aufbaumodul der mit der Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lehrveranstaltunge verbundene Workload nachzuweisen. Sie belegen drei Veranstaltungen und legen in einer dieser Veranstaltungen Ihre Prüfungsleistung ab. Sie können aus den Aufbaumodulen PPsy A1a, PPsy A2a oder PPsy A3a ein Modul auswählen.
Bitte nutzen Sie hier unseren Laufzettel. Lassen Sie Ihre Lehrenden bitte jeweils zu Semesterende die entsprechende Veranstaltung abzeichnen.
Im Rahmen der Aufbaumodule der Pädagogischen Psychologie können Sie auch Vorlesungen am Institut für Psychologie (IfP) der Fakultät 2 (FK2) besuchen und dort auch eine Prüfungsleistung (i. d. R. Klausur) erbringen. Welche Vorlesungen im aktuellen Semester für Sie frei gegeben sind, entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis (https://www.tu-braunschweig.de/ipp/studi/lehr). Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Sind alle Veranstaltungen im jeweiligen Aufbaumodul abgezeichnet, melden Sie sich bitte bei dem/der Lehrenden, bei dem/der Sie die Prüfungsleistung abgelegt haben, und geben dort den Laufzettel ab. Die Note wird erst verbucht, wenn das gesamte Modul abgeschlossen ist. Dafür müssen Sie sich im Vorfeld unter Beachtung der jeweiligen Fristen in TUconnect zur Prüfung angemeldet haben.
Sollten Sie die Prüfungsleistung vor dem WS23/24 erbracht haben, reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Laufzettel auch das P-Formular ein.
Aufgrund der Umstellung von alter auf neue Prüfungsordnung konnten Sie sich im Wintersemester 2021/22 nicht im QIS-Portal für die Prüfung anmelden (in EInzelfällen auch nicht im Sommersemester 2022). Sie mussten hierfür (vor Antritt zur Prüfung) bei der jeweiligen Lehrperson das Formular S/P nutzen. Auch wenn Sie das Modul, in dem Sie diese Prüfungsleistung abgelegt haben, erst in einem späteren Semester abschließen sollten, reichen Sie daher bitte kein P-Formular ein. Die Verbuchung Ihrer Leistung muss auch dann über das Formular S/P erfolgen.