Falls Ihre Klausur (Prüfungsleistung) im letzten Versuch mit »nicht ausreichend« bewertet wurde, haben Sie laut Prüfungsordnung ein Anrecht auf eine sogenannte »mündliche Ergänzungsprüfung«. Hier finden Sie einige Informationen zu diesen Ergänzungsprüfungen: Informationsblatt