Allgemeine Bibliotheksregeln
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden vor dem Semester und vor der vorlesungsfreien Zeit durch Aushang bekannt gegeben.
Die Bücher sind pfleglich zu behandeln. Nach der Benutzung in der Bibliothek sind diese wieder an ihren Platz zu stellen. Wer ein Werk verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände der Bibliothek beschädigt, hat Schadenersatz zu leisten. Die Bibliothek bestimmt die Art des Schadenersatzes nach billigem Ermessen. Sie kann von der Benutzerin oder dem Benutzer insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf deren oder dessen Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich den durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen.
Die Jacken und Taschen (auch. Laptoptaschen u.Computerhüllen) müssen im Eingangsbereich abgelegt werden.
Die Bibliotheksaufsicht sorgt für die Einhaltung der Bibliotheksordnung; sie nimmt die Ausleihe vor und verwaltet das Mahnwesen.
In den Lesesälen und Seminarräumen der Bibliothek ist der Verzehr als auch das Mitführen von Speisen und Getränken (außer Wasser in wieder verschließbaren Flaschen) nicht gestattet. Ausgenommen ist unter der Voraussetzung angemessener Vorsicht der Eingangsbereich der Bibliothek.
In allen Räumlichkeiten der Bibliothek ist eine allgemeine Ruhe zu wahren, die eine bibliotheksadäquate Arbeitsatmosphäre sowohl in den Lesesälen als auch im Seminarraum ermöglicht.
Der Semesterapparat wird von Lehrenden des Instituts für Geschichtswissenschaft zusammengestellt und von der Bibliotheksaufsicht verwaltet. Die Bücher sind an ihrem ursprünglichen Standort durch „Stellvertreter“ kenntlich gemacht. Die Entnahme der Bücher aus dem Handapparat muss bei der Bibliotheks-aufsicht angemeldet werden.
Anmeldung
Zur Benutzung der Bibliothek sind Studierende wie Gäste zugelassen.
Bei der Anmeldung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises nötig.
Die Bibliotheksordnung ist bei der Anmeldung vom Nutzer zu lesen.
Durch die Nutzung der Bibliothek wird die Bibliotheksordnung vom Nutzer anerkannt. Ein Verstoß gegen die Bibliotheksordnung kann durch den Entzug der Nutzungsberechtigung geahndet werden.
Kopierer
Vor der Nutzung des Kopierers ist bei der Bibliotheksaufsicht Bescheid zu geben.
Das Kopieren ist allgemein kostenpflichtig (auch Onlineausdrucke). Die anfallenden Kopierkosten sind in bar bei der Bibliotheksaufsicht zu bezahlen.
- Die Kosten für eine Schwarzweißkopie betragen 3 Cent.
- Die Kosten für eine Farbkopie betragen 30 Cent.
Handouts für Referate des Instituts für Geschichtswissenschaft sind kostenlos.
Am Kopierer besteht die Möglichkeit Dokumente kostenlos zu scannen. Dafür muss bei der Bibliotheksaufsicht Bescheid gegeben werden.
Ausleihe
Das Verleihen von Büchern erfolgt über das Ausleihsystem bei der Bibliotheksaufsicht; ein Bibliotheksausweis ist dafür nicht erforderlich.
Mit der Ausleihverbuchung und der Aushändigung des Werkes an die Benutzerin oder den Benutzer ist der Ausleihvorgang vollzogen. Die Entleiherin oder der Entleiher haftet von diesem Zeitpunkt bis zur Rückgabe für das Werk.
Die Ausleihdauer für Bücher beträgt eine Woche.
Vor dem Ablauf der Leihfrist (spätestens bis zum Bibliotheksschluss des Rückgabetages) kann diese bis zu drei Mal um jeweils eine Woche verlängert werden.
Die Verlängerung der Leihfrist kann telefonisch oder persönlich, nicht aber per E-Mail geschehen.
Bestimmte Bücher stehen für die Ausleihe nicht zur Verfügung. Es handelt sich dabei um „gesperrte“ Signaturen. Dazu zählen Quellenbände, Zeitschriften, Lexika und die Bücher im Handapparat.
Lehrende, Doktoranden, Hilfskräfte des Instituts für Geschichtswissenschaft sowie Nutzer, die eine Abschlussarbeit schreiben, sind von der Leihfrist entbunden.
Mahnwesen
Das Mahnwesen wird von der Bibliotheksaufsicht verwaltet. Diese ist auch berechtigt, die Mahngebühren einzuziehen.
Eine Mahnung erfolgt nach Ablauf der Leihfrist.
Pro Mahnung und Buch beträgt die Gebühr 1,30 Euro. Die Mahngebühren sind bei der Abgabe der Bücher zu entrichten.
Nach der fünften Mahnung erfolgt eine Ausleihsperre, die nur nach Absprache mit den Hilfskräften der Bibliothek wieder aufgehoben werden kann.