Die Hans-Ulrich-Ludewig-Bibliothek (HULB) ist die fachwissenschaftliche Institutsbibliothek des Instituts für Geschichtswissenschaft. Sie befindet sich im Altgebäude Pockelsstraße im Seitenflügel gegenüber dem Hörsaal SN 19.1. Ihre elf Räume bieten Arbeits- und Recherchemöglichkeiten sowie Gelegenheit zum Austausch mit anderen Studenten, Doktoranden und natürlich unseren Hilfskräften.
Jacken und Taschen dürfen nicht in die Räume mitgenommen werden und sind bei der Aufsicht abzugeben.
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Bericht von der Einweihung der HULB.
Dienstag bis Donnerstag: 10:00-16:00 Uhr
Montags und freitags geschlossen.
Informationen zur Raumbelegung.
Anlage zur Raumbelegung bezüglich der Blockseminare.
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden vor dem Semester und vor der vorlesungsfreien Zeit durch Aushang bekannt gegeben.
Die Bücher sind pfleglich zu behandeln. Nach der Benutzung in der Bibliothek sind diese wieder an ihren Platz zu stellen. Wer ein Werk verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände der Bibliothek beschädigt, hat Schadenersatz zu leisten. Die Bibliothek bestimmt die Art des Schadenersatzes nach billigem Ermessen. Sie kann von der Benutzerin oder dem Benutzer insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf deren oder dessen Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich den durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen.
Die Jacken und Taschen (auch Laptoptaschen u. Computerhüllen) müssen im Eingangsbereich abgelegt werden.
Die Bibliotheksaufsicht sorgt für die Einhaltung der Bibliotheksordnung; sie nimmt die Ausleihe vor und verwaltet das Mahnwesen.
In den Lesesälen und Seminarräumen der Bibliothek ist der Verzehr als auch das Mitführen von Speisen und Getränken (außer Wasser in wieder verschließbaren Flaschen) nicht gestattet. Ausgenommen ist unter der Voraussetzung angemessener Vorsicht der Eingangsbereich der Bibliothek.
In allen Räumlichkeiten der Bibliothek ist eine allgemeine Ruhe zu wahren, die eine bibliotheksadäquate Arbeitsatmosphäre sowohl in den Lesesälen als auch im Seminarraum ermöglicht.
Der Semesterapparat wird von Lehrenden des Instituts für Geschichtswissenschaft zusammengestellt und von der Bibliotheksaufsicht verwaltet. Die Bücher sind an ihrem ursprünglichen Standort durch „Stellvertreter“ kenntlich gemacht. Die Entnahme der Bücher aus dem Handapparat muss bei der Bibliotheks-aufsicht angemeldet werden.
Zur Benutzung der Bibliothek sind Studierende wie Gäste zugelassen.
Bei der Anmeldung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises nötig.
Die Bibliotheksordnung ist bei der Anmeldung vom Nutzer zu lesen.
Durch die Nutzung der Bibliothek wird die Bibliotheksordnung vom Nutzer anerkannt. Ein Verstoß gegen die Bibliotheksordnung kann durch den Entzug der Nutzungsberechtigung geahndet werden.
Das Mahnwesen wird von der Bibliotheksaufsicht verwaltet. Diese ist auch berechtigt, die Mahngebühren einzuziehen.
Eine Mahnung erfolgt nach Ablauf der Leihfrist.
Pro Mahnung und Buch beträgt die Gebühr 1,30 Euro. Die Mahngebühren sind bei der Abgabe der Bücher zu entrichten.
Nach der fünften Mahnung erfolgt eine Ausleihsperre, die nur nach Absprache mit den Hilfskräften der Bibliothek wieder aufgehoben werden kann.