Seit dem 01.04.2018 gibt es einen neuen Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung (APO). Der Geschäftsbereich 1 (Justiziariat) und die Geschäftsstelle des Präsidiums haben die von den Studierenden gesammelten Fragen zu den Änderungen in der APO beantwortet.
Es gab Änderungen in Regelungen der Kultusministerkonferenz (z.B. Anerkennungsregelungen § 6), die an den Hochschulen umgesetzt werden mussten und eine Änderung der entsprechenden Regelungen in der APO erforderten. Von den Fakultäten und auch den Studierenden wurden zudem Änderungen von Regelungen eingebracht, die in den Fächern inhaltliche oder verwaltungstechnische Probleme bereiteten.
Eine allgemeine Übergangsregelung gibt es nicht. Der neue Allgemeine Teil der Prüfungsordnung gilt seit dem 01.04.2018 für alle Studierenden der TU Braunschweig, unabhängig davon welche APO-Version zu Beginn ihres Studiums galt. Es gibt nur eine spezifische Übergangsregelung für den § 6 Abs. 9. Die Übergangsregelung steht in § 24: "Soweit eine Prüfung oder ein Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken bereits begonnen wurde, ist § 6 Abs. 9 nicht anzuwenden."
Ansprechpersonen für die Studierenden in den Fakultäten: Studiendekanen/innen und Studiengangskoordinatoren/innen (Kontaktdaten s. Internetseiten der Fakultäten).
Zentrale Ansprechpersonen: Falls Ihre Fragen in den Fakultäten nicht beantwortet werden können, wenden Sie sich an das Team von Sag´s uns in Abt. 16 Studium und Lehre.