Studentische Arbeiten, die in Industrieunternehmen oder in anderen Forschungseinrichtungen als den Instituten der TU Braunschweig geschrieben werden, ermöglichen anwendungsnahe Einblicke in die Tätigkeiten und Strukturen potenzieller Arbeitgeber. Da die Anfertigung dieser sogenannten externen Arbeiten allerdings auch Risiken mit sich bringt, sind folgende Punkte zu beachten:
Es empfiehlt sich, die ersten studentischen Arbeiten (Projektarbeit, Bachelorarbeit) an einem Institut der TU Braunschweig zu schreiben, um die Grundfertigkeiten für diese Art der Leistungsüberprüfung zu erlangen.
Bereits im Bewerbungsprozess um eine externe studentische Arbeit sollten Studierende die institutsseitige Betreuung klären. Ggf. können externe Arbeiten direkt durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des IMN vermittelt werden.
Die Hoheit über die Aufgabenstellung und Bewertung der studentischen Arbeit obliegt allein dem IMN. Es ist allerdings zwingend erforderlich, dass der Betreuer des Unternehmens, bei dem die Arbeit geschrieben wird, einen min. halbseitigen Themenvorschlag erarbeitet und im Vorfeld mit dem Betreuer des IMN abstimmt. Studierende erhalten die ausformulierte Aufgabenstellung erst mit Ausgabe der Arbeit.
Der Themenvorschlag muss einen Bezug zu den Forschungsfeldern des IMN haben, um die inhaltliche Co-Betreuung durch das IMN gewährleisten zu können. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des IMN geben Ihnen hierzu gerne Feedback.
Für die Durchführung von studentischen Arbeiten in Kooperation mit Unternehmen werden generelle Vereinbarungen zu Vertraulichkeit und Nutzungsrecht getroffen. Diese Vereinbarungen sind als fester Bestandteil in jeder Aufgabenstellung enthalten, wobei das jeweils betreuende Unternehmen genannt wird. Die Aufgabenstellung wird sowohl vom Erstprüfer als auch vom Studierenden unterzeichnet. Seitens des Unternehmens erfolgt keine zusätzliche Unterschrift auf der Aufgabenstellung, es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Kopie davon anzufertigen. Zusätzliche bzw. abweichende Vereinbarungen zu Vertraulichkeit und Nutzungsrecht können nicht getroffen werden.