Sowohl im Rahmen der unternehmerischen Angebotskalkulation als auch bei der Feststellung von berechtigten Mehrkostenerstattungsansprüchen stellen die Gemeinkosten, die nicht einzelnen Teilleistungen zuzuordnen und nur überschlägig zu veranschlagen sind, ein erhebliches Problem dar. Ziel des Braunschweiger Baubetriebsseminars vom 22.02.2013 war es, einen Beitrag zur Lösung des Konflikts um die Bestimmung der berechtigten Deckung von Baustellengemeinkosten und Allgemeinen Geschäftskosten zu leisten.
Ebenso wie in den Vorjahren wurde auch beim Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 22.02.2013 das Gesamtthema in vier Blöcken mit unterschiedlichen Schwerpunkten behandelt. Der erste Block widmete sich der unternehmerischen Ermittlung von Gemeinkosten und der Ableitung von Zuschlagssätzen für die Preisermittlung im Rahmen der Angebotskalkulation. Die Zuordnung von Kosten zu Gemeinkosten wurde betrachtet und es wurden die Wechselwirkungen zwischen Rechnungswesen und Kalkulation beim Umgang mit Gemeinkosten verdeutlicht.
Der zweite Block ging der Frage nach, wie die unternehmerische Gemeinkostenkalkulation üblicherweise dokumentiert wird und nach welchen Maßstäben im Fall von unzureichenden Aufgliederungen nachträglich Gemeinkostenangaben aufzuschlüsseln sind, um prüfbare Vorgaben für eine Preisfortschreibung zu erhalten.
Gemeinkostenerstattungsansprüche bei rein technischen Nachtragsleistungen bildeten den Schwerpunkt des dritten Blocks. Einerseits wurden die Anforderungen an Gemeinkostenausgleichsberechnungen analysiert und es wurden die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen bewertet. Andererseits wurde der Frage nach dem Umgang mit Nachtragsbearbeitungskosten nachgegangen, die sowohl Einzel- als auch Gemeinkosten darstellen können.
Abschließend wurde die Erstattungsfähigkeit von Gemeinkosten bei gestörten Bauabläufen sowohl aus rechtlicher als auch aus baubetrieblicher Sicht beleuchtet. Es wurden Gründe diskutiert, die für oder gegen einen Anspruch sprechen. Darlegungs- und Beweislasten sowie deren Verteilung wurden analysiert und es wurde der Nachweis der Höhe nach vorgestellt, bei dem die vom Unternehmer angenommenen und dokumentierten Kosteneigenschaften der Gemeinkosten eine besondere Rolle spielen.
Die Teilnehmer des Baubetriebsseminars 2013 setzten sich aus einem Personenkreis von Vertretern mit Ergebnisverantwortung auf Seiten der Auftraggeber, der beratenden und bauausführenden Auftragnehmer sowie der Behörde zusammen.