Ziel dieser Veranstaltung war es, zunächst die Situation vor einer Kündigung durch eine Vertragspartei zu beleuchten und dabei sowohl die gebotenen baubetrieblichen als auch rechtlichen Erwägungen darzustellen. Im Weiteren wurden die notwendigen Handlungsschritte nach erfolgter Kündigung näher betrachtet werden. Es wurde u. a. auf die Erfordernisse von Abnahme und Aufmaß sowie praktische Probleme bei der Leistungsfeststellung und -abgrenzung eingegangen.
Einen weiteren Schwerpunkt des Seminars bildete die Abrechnung gekündigter Verträge. Hier stellen sowohl die Festlegung der maßgeblichen Berechungsgrundlagen als auch die prüfbare Darlegung von vereinbarter Vergütung, ersparten Aufwendungen und anderweitigem Erwerb besondere Schwierigkeiten sowohl bei Einheitspreis- als auch Pauschalverträgen dar. Zusätzlich ist ggf. kündigungsbedingter Mehraufwand zu begründen und der Höhe nach zu bewerten. Anhand der unterschiedlichen Referate wurden die genannten Problemstellungen erörtert und Lösungsansätze vorgestellt.
Abschließend wurde auf die Kündigung von Architekten- und Ingenieurverträgen eingegangen, die insbesondere hinsichtlich des Nachweises der vom Auftragnehmer verwendeten Preisermittlungsgrundlage besondere Darlegungen erfordert.
Die Teilnehmer des Baubetriebsseminars 2008 setzten sich aus einem Personenkreis von Vertretern mit Ergebnisverantwortung auf Seiten der Auftraggeber, der beratenden und bauausführenden Auftragnehmer sowie der Behörden zusammen.