Im Rahmen des Seminars soll über Probleme der Festlegung von Anspruchsgrundlagen bei gestörtem Bauablauf diskutiert und Schwierigkeiten beim Nachweis von Entschädigungen der Höhe nach vorgestellt werden.
Seit ca. 5 Jahren haben Auftragnehmer die Möglichkeit, Mehrkosten infolge gestörten Bauablaufs auch als Entschädigung zu beanspruchen. Zuvor bestanden als Anspruchsgrundlagen lediglich Vergütung und Schadenersatz. Ziel des Seminars ist es darzustellen, wie Störungen hinsichtlich der Anspruchsgrundlagen aufzuteilen sind und welche Schwierigkeiten sich jeweils bei der Durchsetzung von Mehrkostenansprüchen ergeben.
Bei der Entschädigungsberechnung sind die Dauer des Verzugs, die vereinbarte Vergütung, ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb darzulegen. Anforderungen an den Nachweis der Höhe nach sollen im Seminar veranschaulicht und Probleme der prüffähigen Untermauerung der von Auftragnehmer verwendeten Berechnungsansätze thematisiert werden.
Die Teilnehmer des Baubetriebsseminars 2006 setzten sich aus einem Personenkreis von Vertretern mit Ergebnisverantwortung auf Seiten der Auftraggeber, der beratenden und bauausführenden Auftragnehmer sowie der Behörden zusammen.