Am 25. September 2020 fanden die Freiburger Baurechtstage 2020 in etwas gekürzter Form im Wege einer interaktiven Video-Konferenz statt. In diesem Jahr befasste sich die Tagung in drei Vorträgen mit dem Terminus der „tatsächlich erforderlichen Kosten“ sowie der Bemessung von Entschädigungsansprüchen von Auftragnehmern. Zunächst erläuterte der Vorsitzende Richter des VII. Zivilsenats am Bundesgerichtshof (BGH), Herr Rüdiger Pamp, die Vergütung von Mehraufwand nach tatsächlich erforderlichen Kosten und angemessenen Zuschlägen anhand der jüngsten Rechtsprechung des BGH. Anschließend erläuterte Herr Prof. Dr. Patrick Schwerdtner die baubetriebliche Sicht zum Umgang mit tatsächlich erforderlichen Kosten und angemessenen Zuschläge als Grundlage für die Bemessung einer Zusatzvergütung. Schließlich referierte der vorsitzende Richter des Kammergerichts, Herr Björn Retzlaff, die Bemessung des Entschädigungsanspruches gemäß § 642 Abs. 2 BGB im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des BGH. Abschließend folge eine Podiumsdiskussion zum Thema „Bauen in Zeiten von Corona“. Die Vorträge erscheinen in Kürze in einer Sonderausgabe der Zeitschrift Baurecht.