Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat den Auftrag im Rahmen der Forschungsinitiative ZukunftBau vergeben. Bei der Evaluation werden die Planungsbereiche aufgrund der Weiterentwicklung sowohl im baufachlichen und technischen Bereich als auch im Bereich der Arbeitsmethodik überprüft und Aktualisierungsvorschläge erarbeitet. Unter anderem sind die Auswirkungen der Digitalisierung und Aspekte der Nachhaltigkeit Teil der Überlegungen.
Das Gutachterteam erörtert Vorschläge für allgemeine Vorschriften sowie für einzelne Leistungsbilder und erarbeitet Formulierungen für eine Neufassung der HOAI. Neben dem IBB besteht das Gutachterteam u. a. aus der agn Niederberghaus & Partner GmbH, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB sowie dem Honorarsachverständigen Werner Seifert.
An der Evaluierung wirken Vertreter:innen des Bundes, der Länder und Kommunen sowie verschiedener Verbände, Kammern und Interessengruppen mit, die in sechs Arbeitsgruppen sowie einer Projektgruppe Digitalisierung/Regelprozess BIM Vorschläge erarbeiten. Die Untersuchungen in diesen Arbeitsgruppen haben im November begonnen und enden voraussichtlich im September 2023. Im Rahmen der Sitzungen werden alle am Prozess Beteiligten inhaltlich mitgenommen, Handlungsnotwendigkeiten und Alternativen diskutiert. Zusätzlich gibt es eine Koordinierungsgruppe sowie Synchronisierungsrunden, durch die die Arbeitsgruppen gesteuert und die Ergebnisse harmonisiert werden.
Der Abstimmungsprozess wird anschließend transparent dokumentiert. Mithilfe des erarbeiteten Gutachtens sowie einem daran anschließenden separaten Honorargutachten will das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über die Neufassung der HOAI 202X entscheiden.