Numerus clausus (NC)

Numerus clausus (NC)

Numerus Clausus (NC)

Einige Teilstudiengänge oder ganze Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, das heißt: die Zahl der Studienplätze ist begrenzt.

Gibt es mehr Bewerber als Plätze, so wird ausgewählt, und zwar

  • für den größeren Teil der Studienplätze (90 Prozent) nach der Verfahrensnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese setzt sich zusammen
    a) zu 70 Prozent aus dem Abiturnotendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung
    b) zu jeweils 15 Prozent aus den Einzelnoten zweier Unterrichtsfächer des letzten Schulhalbjahres
  • für den kleineren Teil der Plätze (10 Prozent) nach der Wartezeit der Bewerber (Zeitraum nach Erwerb der HZB bis zur Studienaufnahme).

Vor Durchführung des Zulassungsverfahrens wird keine Durchschnittsnote oder Wartezeit festgesetzt. Die Grenzränge ergeben sich in jedem Semester neu, wenn der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz im entsprechenden Studiengang besetzt ist. Insofern ist das Ausrechnen von Zulassungschancen anhand der Grenzränge früherer Semester nicht möglich.

Alle Bewerber, die die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden in Ranglisten eingestuft:

  • Ranglisten nach Noten sowie
  • eine Rangliste nach der Wartezeit