Einige Teilstudiengänge oder ganze Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, das heißt: die Zahl der Studienplätze ist begrenzt.
Gibt es mehr Bewerber als Plätze, so wird ausgewählt, und zwar
Vor Durchführung des Zulassungsverfahrens wird keine Durchschnittsnote oder Wartezeit festgesetzt. Die Grenzränge ergeben sich in jedem Semester neu, wenn der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz im entsprechenden Studiengang besetzt ist. Insofern ist das Ausrechnen von Zulassungschancen anhand der Grenzränge früherer Semester nicht möglich.
Alle Bewerber, die die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden in Ranglisten eingestuft: