Stipendienhöhe

Doktorandenstipendien umfassen monatlich

einen Grundbetrag in Höhe von

921 Euro

ggf. einen Familienzuschlag in Höhe von

154 Euro

Sachkostenzuschuss

103 Euro

Erhöhte Doktorandenstipendien umfassen monatlich

einen Grundbetrag in Höhe von

1365 Euro

ggf. einen Familienzuschlag in Höhe von

205 Euro

Sachkostenzuschuss

103 Euro

Eine Erhöhung der Doktorandenstipendien ist in begründeten Fällen möglich, z.B. wenn Bewerber zu den besten 15 Prozent des jeweiligen Jahrgangs gehören oder andere besondere Qualifikationen nachweisen können. Diese Regelung gilt für alle Fachbereiche.

Der Kinderbetreuungszuschlag für Doktorandenstipendien beträgt monatlich

bei einem Kind

bis zu 154 Euro

bei zwei Kindern

bis zu 205 Euro

bei drei und mehr Kindern

bis zu 256 Euro

Über die Verwendung des Kinderbetreuungszuschlages ist ein Nachweis zu erbringen.

Bei Auslandsaufenthalten, die länger als vier Wochen dauern, können Auslandszuschläge und Kaufkraftausgleiche aus den laufenden Mitteln des Graduiertenkollegs beantragt werden.

Postdoktorandenstipendien richten sich nach BAT IIa.