Doktorandenstipendien umfassen monatlich
einen Grundbetrag in Höhe von
921 Euro
ggf. einen Familienzuschlag in Höhe von
154 Euro
Sachkostenzuschuss
103 Euro
Erhöhte Doktorandenstipendien umfassen monatlich
einen Grundbetrag in Höhe von
1365 Euro
ggf. einen Familienzuschlag in Höhe von
205 Euro
Sachkostenzuschuss
103 Euro
Eine Erhöhung der Doktorandenstipendien ist in begründeten Fällen möglich, z.B. wenn Bewerber zu den besten 15 Prozent des jeweiligen Jahrgangs gehören oder andere besondere Qualifikationen nachweisen können. Diese Regelung gilt für alle Fachbereiche.
Der Kinderbetreuungszuschlag für Doktorandenstipendien beträgt monatlich
bei einem Kind
bis zu 154 Euro
bei zwei Kindern
bis zu 205 Euro
bei drei und mehr Kindern
bis zu 256 Euro
Über die Verwendung des Kinderbetreuungszuschlages ist ein Nachweis zu erbringen.
Bei Auslandsaufenthalten, die länger als vier Wochen dauern, können Auslandszuschläge und Kaufkraftausgleiche aus den laufenden Mitteln des Graduiertenkollegs beantragt werden.
Postdoktorandenstipendien richten sich nach BAT IIa.