Die Landeshochschulplanung verfolgt Ziele in Forschung und Lehre, in diesem Rahmen wird die Flächensteuerung der Länder daran angebunden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, diese Ziele zu erreichen, wie zum Beispiel Rahmenvereinbarungen, Zielvereinbarungen oder Landeshochschulentwicklungspläne. Die Konzepte für die Flächensteuerung unterliegen gesetzlichen Rahmenbedingungen und müssen gelebte Praktiken und verwendete Begriffe berücksichtigen.
Es können zwei Ansätze unterschieden werden:
1. Die direkte Steuerung weist hochschulspezifische Flächenzielvorgaben bereits in den Landeshochschulentwickungsplänen aus.
2. Die indirekte Steuerung ist den Hochschulen überlassen, wie diese Entwicklungspläne durch Flächenbedarfe und Entwicklungsperspektiven konkretisiert werden.
Aus: Landesrechnungshof, 18.09.2017: Prüfung: "Flächenmanagement an Hochschulen"
Aus: Präsidiumssitzung TU BS vom 30.10.2019
Präsidiumsbeschlüsse vom 16.12.2015, 18.10.2017 + 11.04.18. + 16.10.19. Die AG Modellfindung hat die Grundsätze für das Flächensteuerungsmodell erarbeitet. Zur Einführung und Umsetzung muss ein externer Dienstleister mit der Flächenbedarfsermittlung für die Einrichtungen der TU beauftragt werden.
Aus: Präsidiumssitzung vom 14.04.2021
Die Projektgruppe AG Fläche ist ein Projekt der Hochschulleitung.
Unter dem Namen AG Modellfindung finden seit 2018 etwa alle zwei Monate Treffen statt, an denen alle Fakultäten vertreten sind.
Das niedersächsische MWK (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) legt die Vorgaben für die Bedarfsbemessung fest. Diese Eingangsgrößen müssen für alle baulichen Entwicklungsplanungen herangezogen werden. Das aktuelle Grundlagenpapier ist vom 03.07.2019 und gilt für ganz Niedersachsen.
Bei Neubauten oder Sanierungen werden diese Grundlagen bereits genutzt und werden deshalb vom MWK genehmigt.
Rahmenbedingungen:
Datengrundlage:
--> Daten aus dem SAP, CAFM, HIS
Verfahren zur Ermittlung Flächenbedarf:
Für die TU BS wurde das Einzelbemessungsverfahren gewählt, da…
Beispiele:
Sanktionsmodelle
Vergleich zu anderen Universitäten:
Weitere Vorgehensweise:
Es wird eine Masterarbeit mit dem Thema „Allokation und Steuerung von Flächenressourcen am Beispiel der TU Braunschweig“ angefertigt und auf Grundlage dieser wird die „AG Fläche“ eine Empfehlung für die Gremien fassen. Abgabe der Masterarbeit ist der 1.10.21, sodass im Winter eine Empfehlung ausgesprochen werden kann.
Das „Spitzenausgleichsmodell“ soll für alle Nutzer fair, transparent und flexibel sein.