Vergabe

Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen (Ex-Ante-Transparenz)

Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A sind Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen (vgl. § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren. Ziel der Regelung ist es, potenziellen Bietern und Bewerbern höhere Transparenz hinsichtlich beschränkter Ausschreibungen zu verschaffen.

Die Veröffentlichung beabsichtigter beschränkter Ausschreibungen (ex-ante) dient ausschließlich der Information und Transparenz des Verfahrens. Auf diese Ausschreibungen sind Bewerbungen nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf eine Bewerbung besteht nicht.

Vergebene Aufträge (Ex-Post-Transparenz)

Die TU Braunschweig informiert hier als Auftraggeber ausschließlich über vergebene Aufträge gemäß der §§ 30 (1) UVgO, 20 (3) VOB/A, 3 (3) NWertVO und 39 (1) VgV.

Aufgeführt werden nachfolgend:

  • Auftragsvergaben über Leistungen (UVgO), deren Auftragswert nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigt
  • Auftragsvergaben über Leistungen (UVgO) nach öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerben
  • Auftragsvergaben über Bauleistungen (VOB/A), deren Auftragswert nach freihändigen Vergaben und nach beschränkten Ausschreibungen 25.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) übersteigt
  • Auftragsvergaben über Bauleistungen (VOB/A-EU) nach offenen Verfahren

Bekanntmachungen zu Öffentlichen Ausschreibungen (§ 28 UVgO und § 12 VOB/A) werden bei bi-medien, subreport, Submissions-Anzeiger und www.bund.de hinterlegt.

Bekanntmachungen zu Offenen Verfahren (§ 40 VgV und § 12 EU VOB/A) werden bei www.ted.europa.eu, bi-medien, subreport, Submissions-Anzeiger und www.bund.de hinterlegt.