Marie-Skłodowska-Curie-Förderung

Europäische Mobilität für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs

Die Europäische Kommission steht für die Förderung exzellenter Wissenschaftler*innen und innovativer Forschungsansätze. Die von ihr angebotenen Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) sind seit FP6 Teil des Forschungs-Rahmenprogramms; für den Zeitraum 2021 – 2027 läuft es unter dem Titel Horizont Europa.

Die im Rahmen der MSCA angebotenen Postdoctoral Fellowships (PF) fördern individuelle Forschungsprojekte von erfahrenen Forschenden an Forschungseinrichtungen innerhalb und außerhalb Europas. Sie unterteilen sich in European Fellowships (EF) und Global Fellowships (GF) und haben das Ziel, die länder- und fachübergreifende Mobilität und die Attraktivität internationaler wissenschaftlicher Laufbahnen zu steigern.

Projektbudget

Das Projektbudget ist abhängig von der Dauer des Fellowships und setzt sich aus monatlichen Pauschalsätzen für Personal- und Sachkosten zusammen.


Förderlinien


Förderkriterien

Alle Förderlinien werden nach den folgenden Qualitätskriterien begutachtet:

  • Exzellenz des Forschungsvorhabens: ambitionierte Ziele, innovative Methoden und Wissensaustausch mit der gastgebenden Einrichtung auf hohem Niveau;
  • Impact des vorgeschlagenen Projektes: Karriereperspektiven des Fellows durch das Fellowship und Verbreitung der Ergebnisse des Forschungsvorhabens;
  • Qualität und Effizienz der Umsetzung: Arbeitsplan, Risiko-Bewertung, notwendige Infrastruktur und die zur Verfügung stehenden Mittel für die geplanten Aktivitäten werden auf ihre Angemessenheit und Umsetzbarkeit geprüft;

Personenbezogene Kriterien

Da es sich jeweils um personenbezogene Förderungen handelt, wird die bereits erworbene wissenschaftliche Expertise und das Potential zur Weiterentwicklung der Antragsteller*innen ebenfalls bewertet. Hierzu werden beispielsweise auch herausragende (internationale) Publikationen, Gastvorträge und bereits erworbene Auszeichnungen evaluiert. Darüber hinaus müssen Antragstellende die s.g. "Mobility rule" erfüllen. Diese besagt, dass man sich zu einem Stichtag nicht länger als zwölf Monate innerhalb der letzten drei Jahre in dem Land aufgehalten haben darf, in dem der Forschungsaufenthalt durchgeführt werden soll.


Unsere Angebote:

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistung richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • Postdocs, die aus dem Ausland für einen Forschungsaufenthalt an die TU Braunschweig kommen möchten ("European Fellowship")
  • Postdocs, die bereits an der TU Braunschweig sind und mit der Förderung ins außereuropäische Ausland gehen möchten, wobei eine 12-monatige Rückkehr an die TU Braunschweig im Anschluss verpflichtend und auch in der Förderung inkludiert ist ("Global Fellowship")

Support-Angebot zur Antragsvorbereitung

Wir begleiten die Antragstellenden Schritt für Schritt durch die Antragserstellung. Dazu gehören individuell auf Sie zugeschnittene persönliche oder online-Treffen, Aufgabenlisten und Dokumente als Hilfestellung. Wir kümmern uns um die administrativen Details und stehen für Diskussionen zur Struktur des Textes, Korrekturlesen und Feedback zur Verfügung.

Beratungsangebot

Das Team des Forschungsservices berät Sie gern zu allen strategischen und administrativen Fragen rund um die Antragsstellung. Wir bieten individuell auf Sie zugeschnittene Unterstützung in allen Phasen der Antragstellung – von der Projektidee bis zum fertigen Antrag.


Kontakt

Leiter des Forschungsservices

Andreas Hebbelmann
☎ +49 531 391 4276
a.hebbelmann(at)tu-braunschweig.de

Beratung EU-Forschungsprogramme

Eva Kremshuber
☎ +49 531 391 4275
e.kremshuber(at)tu-braunschweig.de