Modul CM-PROF Professionalisierung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich Veranstaltungen, die schon im Bachelorstudiengang im entsprechenden Professionalisierungsmodul angerechnet wurden nicht noch einmal im Masterstudiengang angerechnet werden dürfen.
1. Industrieexkursion (1 LP)
- Für alle Studierenden ist die Teilnahme an der vom Institut für Technische Chemie angebotenen Industrieexkursion verpflichtend.
Technisch-Chemische Exkursion im SoSe2024
Dieses Semester geht es mit dem Technical Electrocatalysis Laboratory (https://www.tu-braunschweig.de/itc/oezaslan) zur ACHEMA nach Frankfurt am Main. Entdecke auf der Weltleitmesse ACHEMA Produkte der Prozessindustrie für Chemie, Pharma, Biotechnologie, Energie und Umwelt. Schau bei der Sonderschau Wasserstoff vorbei und verschaff dir eine Eindruck über den aktuellen Stand der Wasserstoffökonomie. Dieses und vieles mehr kannst du auf der ACHEMA entdecken. Die nächste ACHEMA findet im Jahr 2027 statt.
Wann: Mittwoch, 12.06.2024 (ganztägig)
Wohin: https://www.achema.de/
Anmeldung: via StudIP bis 12.04.2024, 23:23 Uhr, Veranstaltungsnummer 1414039, Veranstaltungsname: Technisch-Chemische Exkursion
2. "Pool-Modell" der TU Braunschweig
- Alle Veranstaltungen des "Pool-Modells" der TU Braunschweig sind anrechenbar. Die semesteraktuelle Liste finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis -> *Besondere Verzeichnisse* -> Pool (TUconnect). Von der Anrechnung ausgenommen sind Veranstaltungen, die zum Pflicht- und Wahlpflichtbereich der Studiengänge Bachelor und Master Chemie gehören.
- Zusätzlich zu den Veranstaltungen des Pool-Modells können auch Veranstaltungen andere Studiengänge der TU Braunschweig oder anderer Hochschulen auf formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss anerkannt werden.
3. Betriebspraktika und Exkursionen (jeweils bis zu 8 LP)
- Betriebspraktika müssen durch eine Bescheinigung sowie durch einen Bericht, in dem die erwobene überfachlichen Kompetenzen reflektiert werden, nachgewiesen werden.
- Auf formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss können u.U. auch durch eine Berufstätigkeit erworbenen Kompetenzen anerkannt werden, sofern diese nicht Zulassungsvoraussetzung für das Studium waren.
- Exkursionen können auf formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss anerkannt werden (Ausnahme siehe unter 1.)
Außderdem sind noch folgende Veranstaltungen/Tätigkeiten ohne Antrag anrechenbar:
- Veranstaltungen des Sprachenzentrums und auch außerhalb der TU Braunschweig erworbene Sprachnachweise, die durch ein Zertifikat eines Sprachenzentrums einer deutschen oder gelichgestellten ausländischen Hochschule oder Volkshochschule zu belegen sind. Englisch-Sprachkurse müssen mindestens mit dem Niveau B2, Sprachkurse in der zweiten bzw. dritten Schulfremdsprache mindestens mit dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) eingebracht werden.
- Tätigkeiten als Tutor in der Lehre können anerkannt werden, dabei werden für eine semesterbegleitende Tätigkeit 2 LP (insgesamt max. 4 LP) vergeben. Bitte reichen Sie dazu eine formlose Bescheinigung von der arbeitgebenden Institution ein.
- Auch Tätigkeiten als Sportobfrau/-mann, TrainerIn oder SportreferentIn können anerkannt werden.
- SCOUT-Programm zur Begleitung und Vernetzung internationaler Studierender
Bei weiteren Fragen zu Anrechnungen im Professionalisierungsmodul wenden Sie sich bitte an die
Studienkoordination