Die Studierenden wählen zu Beginn ihres Studiums einen Wahlpflichtbereich:
- Angewandte Zellbiologie
- Angewandte Molekularbiologie
- Bioprozesstechnik
Der Wahlpflichtbereich umfasst 42 LP. Im 3. Semester wird im Wahlpflichtbereich das Forschungspraktikum durchgeführt (12 LP, Pflicht). Daneben werden 3 Module aus dem Modulkatalog des jeweiligen Wahlpflichtbereichs ausgewählt (10LP).
Gemäß der Besonderen Prüfungsordnung gilt nach §5 "Zusatzprüfungen":
"Innerhalb der Wahlpflichtbereiche … darf bei den Wahlpflichtmodulen - sofern dazugehörige Praktikumsplätze verfügbar sind - maximal eine bestandene Modulprüfung sowie maximal eine im ersten Versuch nicht bestandene Modulprüfung durch jeweils eine andere Modulprüfung ersetzt werden."
Dabei gilt die chronologische Reihenfolge der Prüfungen. Darüber hinaus können keine weiteren Module in den Wahlpflichtbereich aufgenommen werden.
Auf dem Zeugnis erscheinen die 3 zuerst belegten Module (chronologische Reihenfolge). Das zusätzliche Modul entfällt. Auf formlosen Antrag der Studierenden an das Prüfungsamt kann eines der ersten 3 Module durch das 4. Modul ersetzt werden. Dieser Antrag ist vor Ablegung der letzten Prüfungsleistung (i.d.R. Abgabe der Masterarbeit) an das Prüfungsamt zu stellen. Zusätzliche Module, die nicht in den Wahlpflichtbereich eingebracht werden können, können auf Antrag als Zusatzprüfung auf das Zeugnis aufgenommen werden (Antrag siehe "Formulare" Prüfungsamt).