ALLGEMEINE HINWEISE ZUM ABLAUF EINES PROMOTIONSVERFAHRENS
Nach Einreichung der Dissertation und aller dafür notwendigen Unterlagen werden die Kandidat*innen vom Promotionsausschussvorsitz der Fakultät für Lebenswissenschaften zugelassen und das Promotionsverfahren wird somit offiziell eingeleitet. Die Dissertation wird vom Promotionsbüro der Fakultät an die Referent*innen und Fachprüfer*innen weitergeleitet.
Für die Festlegung des Disputationstermins ist das Vorliegen aller Gutachten zur Dissertation in der Fakultät notwendig!
Sobald alle Gutachten vorliegen, bekommen die Doktorand*innen den Laufzettel für die verbindliche Terminabsprache mit den Mitgliedern der Promotionskommission per E-Mail zugesendet. Nach Erhalt dieses Laufzettels ist ein Zeitraum von etwa 4 Wochen für den ersten möglichen Disputationstermin zu berücksichtigen. Dieser Zeitrahmen beinhaltet die vorgeschriebene zweiwöchige Frist der Einsichtnahme für die Hochschullehrer*innen, die Bearbeitungszeit der Fakultät, die hochschulöffentliche Bekanntmachung, Versand der Einladungen und Unterlagen sowie eine Zeit der Vorbereitung für den Vorsitz der Promotionskommission.
Die endgültige Bestätigung des Disputationstermins erfolgt daher offiziell durch den Promotionsausschussvorsitz über die Fakultät.
Nach der mündlichen Verteidigung Ihrer Arbeit müssen Sie die genehmigte Version Ihrer Arbeit veröffentlichen. Laut Anlage 9 der Promotionsordnung gibt es verschiedene Möglichkeiten dazu.
Bitte beachten Sie unbedingt vorab die Hinweise zur Veröffentlichung einer genehmigten Dissertation auf der Webseite der Universitätsbibliothek!
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren von der Einreichung bis zum Erhalt der Urkunde ca. 3 Monate dauern kann.