Hinweise zur Graduiertenakademie "GradTUBS" gemäß Promotionsordnung vom 08.07.2016
Im Rahmen eines Promotionsverfahrens an der TU Braunschweig haben Doktorandinnen und Doktoranden an der Graduiertenakademie GradTUBS teilzunehmen. Für die Fakultät für Geistes- und Erziehungswissenschaften ist das in § 5 der Promotionsordnung festgelegt.
Durch die Graduiertenakademie GradTUBS wird für alle Doktorandinnen und Doktoranden der TU Braunschweig ein Veranstaltungsangebot angeboten, an dem Sie als eingeschriebene Doktorandin oder eingeschriebener Doktorand teilnehmen können.
Es sind lt. Promotionsordnung § 5, Anlage 9 zwölf Workshoptage nachzuweisen, die für ein erfolgreiches Gesuch um Einleitung des Promotionsverfahrens Voraussetzung sind. Es sind drei Bereiche - Präsentation der Doktorarbeit, fachliche Qualifikationen und überfachliche Qualifikationen - abzudecken.
Es ist aber auch möglich, die innerhalb der Fakultät 6 angebotenen Veranstaltungen zu empirischen Forschungsmethoden o. ä. zu besuchen, sofern dies noch nicht im Rahmen des Studiums geschehen ist. Die Teilnahme wird von den DozentInnen durch Unterschrift auf einer Teilnahmebescheinigung bestätigt, die später zur Anerkennung der Qualifikationen in den Nachweisbogen "Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Graduiertenakademie GradTUBS bzw. adäquate Leistungen lt. § 7, Abs. 2 e" aufgenommen wird.
Angebote außerhalb der TU
Vor allem bei auswärtigen Doktorandinnen und Doktoranden, die das Lehrangebot der TU nicht wahrnehmen können, werden auch vergleichbare Veranstaltungen anerkannt. Klären Sie aber bitte vor dem Besuch der Lehrveranstaltung mit Ihrem Betreuer und ggf. der Promotionskommission ab, ob die jeweiligen Qualifikationen anerkannt werden können.