Bevor Ihr Anträge an den Prüfungsausschuss stellt,
solltet Ihr auf jeden Fall einen Blick auf die Internetseite der Fakultät werfen.
Dort findet ihr neben den Modulhandbüchern auch ergänzenden Erklärungen zu eurer Prüfungsordnung.
Oftmals sind die Fragen im Selbststudium zu beantworten.
Dokumente Umweltingenieurwesen
Dokumente Verkehrsingenieurwesen
Dokumente Wirtschaftsingenieurwesen/Bau
Zusätzlich könnt ihr natürlich auch persönlich im Prüfungsamt vorbeischauen und eure Fragen zu den angegebenen Sprechstundenzeiten stellen.
Sollte sich nach diesem Gespräch ergeben, dass Ihr einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen sollt,
könnt ihr das nach folgender Anleitung tun:
Anträge an die Prüfungsausschüsse können formlos gestellt werden.
Formlos heißt, dass keine besonderen Formalitäten eingehalten werden müssen.
Formlos heißt nicht, dass der Antrag auf einem weißen Stück Papier mit nur einem Satz abgegeben werden kann.
Folgende Informationen sollte der Antrag enthalten:
Datum
Name und Anschrift des Antragstellers sowie Telefonnummer & TU E-Mail-Adresse (y....@tu-bs.de) für eventuelle Rückfragen
Matrikelnummer
Anschrift:
Fakultät 3
Prüfungsausschuss Studiengang (z.B Bauingenieurwesen)
Mühlenpfordtstraße 23
38106 Braunschweig
Betreff
Antragstext mit aussagekräftiger Begründung
Unterschrift
Den Antrag bitte in der Geschäftsstelle der Fakultät im Prüfungsamt deines Studiengangs einreichen
(oder in den Briefkasten stecken).
Außerdem solltet ihr beachten, dass die Prüfungsausschüsse nur Anträge behandeln, die spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung gestellt worden sind.
Die Termine der Prüfungsausschusssitzungen bitte im Prüfungsamt erfragen.
In Ausnahmefällen ist auch eine Eilentscheidung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses möglich.
Für weitergehende Fragen zu Anträgen an die Prüfungsausschüsse verweisen wir zunächst auf die Fachstudienberatungen zu den Studiengängen Bau-, Umwelt-, Verkehrs-, und Wirtschafstingenieurwesen / Bau unter:
In der Geschäftsstelle bekommt ihr offizielle und verbindliche Aussagen zu eurem Fall.
Ihr könnt mit eurem Anliegen natürlich aber auch zu uns kommen.
Wir vertreten die Studierendenschaft in jedem Prüfungsausschuss mit einem Mitglied.
Kommt also gerne mit eurem Probelm vorher zu uns und erläutert uns die Umstände,
so kann euer studentischer Vertreter im Prüfungsausschuss besser Partei für euch ergreifen.
nach Absprache. Schreib uns dafür bitte eine Mail.