Zusätzlich zu den oben aufgeführten Räten gibt es noch zahlreiche Gremien, die aktuelle Themen in puncto Studium und Lehre diskutieren und Entscheidungen vorbereiten.
Hier die Auflistung der Gremien, deren Mitglieder von den studentischen Vertretern im Fakultätsrat benannt werden:
Die Aufgaben des Senates sind in § 96 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) beschrieben. Der Senat ist das entscheidungsbefugte Zentralorgan der Hochschule. Ihm steht eine generelle Entscheidungsbefugnis über alle die gesamte Hochschule betreffenden oder über einen Fachbereich hinausgehenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu. Weiterhin kommt ihm das Recht zu, zu hochschulpolitischen Grundsatzfragen und Fragen der Hochschulreform Stellung zu nehmen.
Der Fachbereichsrat heißt nach dem neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz Fakultätsrat. Er berät und beschließt Prüfungsordnungen, Studienordnungen, Berufungen, Lehraufträge und alle anderen Themen, die unsere Fakultät betreffen. Die Fakultät setzt sich aus den früheren Fachbereichen Bauingenieurwesen und Architektur sowie den Geoökologen zusammen. Für seine Arbeit bildet der Fakultätsrat Kommissionen, wie z.B. Berufungskommissionen und Prüfungsausschüsse (s. u.). Im Fakultätsrat sind zwei Studierende vertreten.
Alle Studierenden wählen fakultätsweise das StuPa. Das heißt, dass jeder nur Vertreter aus seiner/ihrer Fakultät in das StuPa wählen kann - wie viele das sind, ist von Fach zu Fach unterschiedlich und von der Anzahl der Studierenden der jeweiligen Fakultät abhängig.
Das Studierendenparlament besteht aus etwa 40 Studierenden und trifft sich einmal im Monat (oder öfter) während der Vorlesungszeit zu Sitzungen in der Mensa I. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich, jeder Studierende hat Rede- und Antragsrecht.
Das Studierendenparlament nimmt fakultätsübergreifende Aufgaben wahr und dient auch als Kommunikationsbasis für engagierte Studierende. Ein wesentlicher Teil der inhaltlichen Auseinandersetzung wird durch die Hochschulpolitik und andere relevante Fragen bestimmt.
Der Fachschaftsrat ist der Zusammenschluss der Studierenden der Fakultät 3, also der Studienrichtungen Bauingenieurwesen, Umweltingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen/Bau, Architektur und Geoökologie. Er dient zur Koordination der Aktivitäten und Aktionen der verschiedenen Fachgruppenräte.
Der Fachgruppenrat Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen/Bau ist eigentlich das, was von jedem Studierenden als "Fachschaft" bezeichnet wird. Die Fachschaft bilden nämlich genau genommen alle Studierenden der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen und Geoökologie gemeinsam. Bei uns arbeiten die Bauingenieure eng mit den Wirtschaftingenieuren/Bau zusammen und benutzen auch die gleichen Räumlichkeiten. In den Fachschaftsräumen werdet ihr daher auch fast immer Leute finden, die sich zu dem einen oder anderen Studiengang äußern können.
Der Fachgruppenrat ist für die Organisation von Beratungen und das Anbieten von Serviceleistungen zuständig. Außerdem werden bei uns aus dem Pool der im Fachgruppenrat tätigen Studierenden die Personen für die Kommissionen in der Fakultät ausgewählt. Darüber hinaus organisieren wir Veranstaltungen für die Erstsemester und die jährlich stattfindende Bauing-Party.
Die Studienkommission ist für alle Angelegenheiten zuständig, die in Zusammenhang mit Lehre und Studium stehen. Ihre Aufgaben und Zusammensetzung ist in § 45 NHG geregelt. Der Vorsitzende der Studienkommission ist der Studiendekan, dies ist z. Zt. Prof. Wanninger.
Es werden alle Belange diskutiert, die mit dem Studium zu tun haben, wie z. B. Veränderungen von Prüfungsordnungen, Probleme mit Hausübungen und Probleme bei der Gestaltung des Prüfungszeitraumes.
Derzeit ist die Ausrichtung, inhaltliche Gestaltung und Einführung der Bachelor- / Masterstudiengänge ein ständiges Thema auf der Tagesordnung.
Die Strukturkommission ist für den Haushalt und die Organisation der Fakultät zuständig. In Zeiten knapper Kassen wird es immer wichtiger, bei der Mittelverteilung mitzuentscheiden. Die Strukturkommission bereitet Entscheidungsgrundlagen für den Fakultätsrat vor. Ziel ist unter anderem eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen unseren Instituten, mit den anderen Fakultäten sowie anderen Universitäten.
Jedes Institut hat Anspruch auf Räumlichkeiten in der Uni. Die Aufgabe der Raumkommission besteht darin, eine Struktur zu entwickeln, welchem Institut wie viel Platz zusteht.
Anspruchsgrundlage sind zum einen die Anzahl der Mitarbeiter, zum anderen der Raum für Forschungszwecke. Im Ganzen wird ein Masterplan verfolgt, der vorsieht, dass die Bauingenieure sich langfristig in der Beethovenstrasse ansiedeln.
Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse sind der DPO im § 4 geregelt. Der Prüfungsausschuss soll die Durchführung der Prüfungen sicherstellen und fasst Beschlüsse über die Anträge von Studierenden. Er achtet auf die Einhaltung des NHG und der Prüfungsordnungen und soll den Fachbereich über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten informieren.