Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert.
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Datenschutzbeauftragter
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Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die TU Braunschweig ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG), § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigten-/Ausbildungs-/Praktikantenverhältnisses ist § 12 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) i.V. m. § 50 BeamtStG und § 88 Abs. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG). Wenn Sie uns im Rahmen des Auswahlverfahrens Ihre vorherige Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte erklären, findet § 92 NBG Anwendung. Im Falle einer möglichen Einstellung finden darüber hinaus alle Vorschriften der §§ 88 bis 95 NBG Anwendung.
Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist für die rechtmäßige Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlich. Sollte Ihre Bewerbung nicht alle zur Entscheidung notwendigen personenbezogenen Daten enthalten, weise ich vorsorglich darauf hin, dass dies Ihre Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens / der Stelle zur Folge haben kann.
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die an der Durchführung des Auswahlverfahrens Beteiligten sowie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Vertretung schwerbehinderter Menschen. Einsicht in Ihre Personalakten, die uns nach Ihrer vorherigen Einwilligung im Rahmen eines Auswahlverfahrens übersandt werden, erhalten ausschließlich die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen.
Ihre personenbezogenen Daten / Bewerbungsunterlagen werden spätestens sechs Monate nach Zugang der Entscheidung über Ihre Bewerbung (Zu- oder Absage) vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Im Falle einer Zusage und möglichen Einstellung werden Ihre Unterlagen in Ihre Personalakte überführt; die Speicherdauer richtet sich dann nach § 94 NBG.
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im Einzelnen aufgeführten Informationen.
Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO). Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Vervollständigung Ihrer Bewerbungsunterlagen nach Beginn des Auswahlverfahrens nur begrenzt in bestimmten Ausnahmefällen möglich ist.
Sie haben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung) und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen.
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist.
Datenübertragbarkeit: Sie haben gemäß Art. 20 DS-GVO das Recht, die uns freiwillig zur Verfügung gestellten und elektronisch verarbeiteten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sodass Sie diese Daten einem anderen Verantwortlichen zur Verfügung stellen können.
Stand: Januar 2023