Liebe Professor*innen, Dozierenden und Prüfenden,
Die Prüfungszeit steht vor der Tür und daher möchten wir den Prüfenden der TU Hinweise zum Umgang mit trans* Studierenden geben.
Wie einige von Ihnen vielleicht mitbekommen haben, wurde das sogenannte „Transsexuellen Gesetz“ mehrfach als verfassungswidrig und diskriminierend eingestuft und soll künftig durch das neue Selbstbestimmungsgesetz abgelöst werden. Zum jetzigen Zeitpunkt, an dem das neue Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, ist deshalb die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens sehr schwierig. Aus diesem Grund gibt es an der TU Braunschweig die Möglichkeit, per Antrag den Vornamen in offiziellen Systemen ändern zu lassen, um nicht zwangsgeoutet zu werden.
Warum ist das für Sie relevant?
In Prüfungssituationen kann es vorkommen, dass Studierende Ihnen ihren Personalausweis mit einem Ergänzungsausweis vorlegen. Wir möchten, dass Sie über diese Möglichkeit informiert sind und wissen, wie Sie sich in dem Fall am besten verhalten. Auf dem Ergänzungsausweis finden Sie den Namen und die Geschlechtszugehörigkeit, mit der Sie die studierende Person ansprechen können. Sie müssen in diesem Fall nichts Besonderes tun, aber wir bitten Sie, Fotos und auch den Geschlechtseintrag, sowie die Tatsache, dass die Person trans* ist, nicht zu thematisieren.
Falls Sie mehr Interesse an dem Thema haben können wir Ihnen folgende Quellen empfehlen:
Vielen Dank, dass Sie uns darin unterstützen, den Studienalltag für trans* Studierende diskriminierungsärmer und angenehmer zu gestalten.