Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Mutter und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Das Mutterschutzgesetz finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/
Der Mutterschutz beginnt, sobald eine Schwangerschaft besteht und dauert bis zum Ende der Stillzeit an. Er gilt für alle Frauen, die in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis stehen, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Familienstand.
Eine schwangere oder stillende Frau sollte die TU Braunschweig möglichst früh über ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit informieren, damit die erforderlichen Schutzmaßnahmen (Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen) umgesetzt werden können.
Beschäftigte wenden sich bitte an die jeweils für sie zuständige Person in der Abteilung 12. Ein regelmäßig aktualisierter Leitfaden zu Mutterschutz und Elternzeit für Tarifbeschäftigte kann im Informationsportal abgerufen werden.
Studierende wenden sich an ihre Fakultät und können dafür die zum Download bereitgestellten Formulare verwenden.
Weitere Informationen zu den Themen Schwangerschaft und Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf erhalten Studierende und Beschäftigte im Familienbüro. Hier können Sie auch eine persönliche Beratung vereinbaren.
Die Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte des Mutterschutzes und enthält u. a. den Gesetzestext zum neuen Mutterschutzgesetz.
Sie ist online abrufbar unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756