Ausleihbestimmungen für Studierende und Externe

Ausleihfrist

  • 3 Wochen während der Vorlesungszeit
  • 5 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit
  • 6 Wochen auf schriftlichen Antrag (Vordrucke erhältlich in der BMI) für Diplomanden und Examenskandidaten

 

Mahnungen

  • 1. Mahnung: 2 Öffnungstage nach Ablauf der Leihfrist
  • 2. Mahnung: nach Ablauf von 2 Wochen
  • 3. Mahnung: nach Ablauf von 4 Wochen

Achgung: Wer eine 3. Mahnung oder drei 2. Mahnungen erhält, wird vom Leihverkehr ausgeschlossen!

 

Mahngebühren

Nach dem Ablauf der Leihfrist erheben wir eine Gebühr von 1 Euro für jede angefangene Woche und jedes Buch!

 

Entleihvorgang

Beim ersten Entleihen müssen der Studentenausweis bzw. der UB-Leseausweis sowie der Personalausweis vorgezeigt werden, damit ein Benutzereintrag angelegt werden kann. Für jedes Buch muss die zugehörige Stellvertreterkarte (ohne Adresse) ausgefüllt und bei der Aufsicht abgegeben werden. Es können maximal 25 Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden.

 

Verlängerungen

Verlängerungen der Leihfrist eines Buches sind möglich, solange das Buch nicht vorbestellt ist. Beim Ausleihen eines Buches werden die Leihfristen für bereits ausgeliehene Bücher automatisch verlängert. Verlängerungen sind auch per E-Mail möglich.

 

Vorbestellungen

Bereits ausgeliehene Bücher können vorbestellt werden. Eine Vorbestellung kostet 60 Cent Verwaltungsgebühren. Ein vorbestelltes Buch muss innerhalb des angegebenen Zeitraumes, der auf einer Postkarte oder per E-Mail mitgeteilt wird, abgeholt werden.