Grenzränge und Verfahrensnote

Für Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Nutzen Sie das folgende Tool, um sich die Grenzränge der letzten Semester für Ihren Wunschstudiengang anzeigen zu lassen und berechnen Sie Ihre Verfahrensnote.

Für internationale Bewerberinnen und Bewerber

Für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern sind diese Werte nicht maßgeblich. Bitte informieren Sie sich bei unserem Incoming Office zu den für Sie relevanten Grenzrängen der letzten Semester.

Die Ergebnisse des Vergabeverfahrens und weitere Informationen zum Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Pharmazie) finden Sie auf den Seiten von Hochschulstart.

Übersicht über die Grenzränge der letzten Semester

Grenzränge nach Verfahrensnote für Psychologie

Erläuterung: "-" bedeutet, dass es kein Zulassungs- oder Nachrückverfahren in diesem Semester gab.
  SoSe 2022WiSe 2022/23SoSe 2023WiSe 2023/24SoSe 2024WiSe 2024/25
Zum Ende des Hauptverfahrens -1,545-1,445-1,370
Zum Ende des Nachrückverfahrens -----1,370

Grenzränge nach Wartesemestern für Psychologie

Erläuterung: "-" bedeutet, dass es kein Zulassungs- oder Nachrückverfahren in diesem Semester gab.
  SoSe 2022WiSe 2022/23SoSe 2023WiSe 2023/24SoSe 2024WiSe 2024/25
Zum Ende des Hauptverfahrens -7-7-7
Zum Ende des Nachrückverfahrens -----7

Berechnen Sie Ihre Verfahrensnote

Ausfüllhinweise

  • Tragen Sie bitte die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Schulnotensystem ein (Werte zwischen 1,0 und 4,0 sind zulässig).
  • Tragen Sie die Noten der einzelnen Schulfächer bitte im Punkte-System ein (Werte zwischen 0 und 15 sind zulässig).
  • Tragen Sie bitte die Fächernoten Ihres letzten Halbjahreszeugnis ein.
    • Nicht belegte Fächer lassen Sie bitte frei.
    • Falls Sie kein Halbjahreszeugnis haben, tragen Sie bitte die Fächernoten des letzten Schuljahres ein.
    • Besitzen Sie weder ein Halbjahreszeugnis noch ein Zeugnis Ihres letzten Schuljahres, tragen Sie bitte die auf der Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesenen Fächernoten ein.
    • Weist Ihre Hochschulzugangsberechtigung keine Fächernoten aus, tragen Sie bitte nur die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ein.

Ausgewählter Studiengang: Psychologie

Bitte beachten Sie, dass unser Tool zur Berechnung der Verfahrensnote ausschließlich Ihrer Information und Orientierung im Bewerbungsprozess dient und sich hieraus keine Ansprüche auf einen Studienplatz ableiten lassen.

Wie die Verfahrensnote berechnet wird und weitere Informationen finden Sie hier.