Damit wir Sie weiterhin mit techn. Aceton (zl3100) und techn. Diethylether (zl3106) beliefern dürfen, benötigen wir bis zum 1. April 2015 die ausgefüllte "Generelle Endverbleibserklärung" von Ihnen.
In den folgenden Jahren muß diese Erklärung bis zum 1. März dem ZLChem vorliegen.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Antragstellung durch die Institute und der Erlaubnisscheinausstellung seitens des Zoll's wird die Frist bis zum 30. April 2015 verlängert, d.h. ab 1. Mai 2015 werden steuerfreie Energieerzeugnisse bzw. steuerfreien Branntwein ausschließlich an Inhaber eines entsprechenden Erlaubnisscheines abgeben.
Die benötigten Formulare finden Sie auf den Web-Seiten des Zolls unter Service/Formulare und Merkblätter.